Dienstag, 4. Oktober 2022

Ab 01-10-2022 Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft

für den Zeitraum 01.10.2022 bis 07.04.2023 ist die ArbSchV in Kraft. In der sopo aktuell Nr. 332 / 29. September 2022 von ver.di stehen links zu Handlungsanleitungen.
Das Bundeskabinett hat am 31.8.2022 die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen, die ab 1.10.2022 in Kraft tritt und bis zum 7.4.2023 gilt.
Die sopo aktuell informiert über wichtige Fragen zur Umsetzung. Es ist wichtig, dass die betrieblichen Interessenvertretungen die richtige Umsetzung der Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip (Technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen ist grundsätzlich der Vorzug gegenüber persönlichen Schutzmaßnahmen zu geben) begleiten.
Weitere Hinweise:
Praxis-Leitfaden zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel von ver.di
Empfehlungen zu Corona am Arbeitsplatz von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
SARS-CoV-2: Informationen für Betriebe von Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Auch für solche Informationen werden die ver.di Mitgliederbeiträge verwendet

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