Dienstag, 28. Januar 2020

Pflegekommission: ver.di setzt langjährig geforderte Verbesserungen durch

wie diverse Medien melden wird der Pflegemindestlohn erhöht. Wir geben hier die Pressemitteilung von ver.di wieder - meinen aber auch, dass eine tarifvertragliche Regelung besser geeignet wäre, die berechtigten Interessen etwa kirchlicher Arbeitgeber zu berücksichtigen. Jetzt aber zur Pressemitteilung:
Erstmals Pflegemindestlohn auch für Fachkräfte.
Urlaubsanspruch über den gesetzlichen Anspruch hinaus


Berlin, 28.01.2020

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht in der am Dienstag (28. Januar) verabschiedeten Empfehlung der Pflegekommission deutliche Verbesserungen gegenüber den bisherigen Regelungen; ein bundesweiter Tarifvertrag zu Mindestarbeitsbedingungen in der Altenpflege bleibe jedoch weiterhin das Ziel. "Wir haben langjährig erhobene Forderungen durchsetzen können, etwa das Mindestentgelt für Fachkräfte und einen Urlaubsanspruch über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Die neuen Regelungen werden für Pflegekräfte insbesondere in den neuen Ländern und bei kommerziellen Anbietern zu deutlichen Verbesserungen führen", sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. "Um den Pflegenotstand zu beseitigen, braucht es aber weitergehende Lösungen. Dazu gehört auch ein bundesweiter Tarifvertrag zu Mindestbedingungen in der Altenpflege, der vom Bundesarbeitsminister auf die gesamte Altenpflege erstreckt wird. Daran arbeiten wir mit Hochdruck weiter."

Im Einzelnen sieht die Empfehlung der Pflegekommission an das Bundesarbeitsministerium folgende Regelungen vor: Der Pflegemindestlohn für ungelernte Pflegekräfte steigt um 16 Prozent (Ost) bzw. 11 Prozent (West) von derzeit 10,85 Euro bzw. 11,35 Euro pro Stunde schrittweise bis 2022 auf 12,55 Euro pro Stunde; das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatsentgelt von rund 2.183 Euro. Für Pflegekräfte mit ein- bzw. zweijähriger Ausbildung steigt der Mindestlohn bis 2022 um 22 Prozent (Ost) bzw. 16 Prozent (West) auf 13,20 Euro pro Stunde; damit liegt bei einer 40-Stunden-Woche das Monatsgrundentgelt bei 2.296 Euro. Erstmals wird es ab Juli 2021 auch einen Pflegemindestlohn für dreijährig ausgebildete Fachkräfte geben. Dieser beträgt zunächst 15 Euro pro Stunde und er steigt im April 2022 auf 15,40 Euro pro Stunde; das bedeutet bei einer 40-Stunden-Woche ein Grundentgelt von 2.678 Euro. Pflegekräfte haben künftig einen Anspruch von 25 bzw. 26 Tagen Urlaub pro Jahr - ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen Urlaub pro Jahr.

"Ein Stundenlohn von 15,40 Euro für Pflegefachkräfte ist noch lange nicht angemessen für diese verantwortungsvolle und fordernde Tätigkeit", sagte Bühler. "Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, der die schlimmsten Ausbeutungen abstellt." Die dringend erforderliche Aufwertung der Pflege werde so aber noch nicht erreicht; dafür seien auch gewerkschaftliche Organisation und Entschlossenheit der Beschäftigten entscheidend.
Es sei ein Erfolg, dass es nun erstmals einen Pflegemindestlohn für Fachkräfte gebe, so Bühler weiter. Gut sei auch, dass Pflegehilfskräfte künftig mindestens einen Stundenlohn von 12 Euro erhalten müssten. Mit der Einigung in der Pflegekommission auf eine Pflegemindestlohnempfehlung an das Bundesarbeitsministerium habe ein Rückfall auf den allgemeinen Mindestlohn (derzeit 9,35 Euro pro Stunde) in der Altenpflege abgewendet werden können. Ein Durchbruch sei zudem, dass ab Juli 2021 für Fachkräfte und ab September 2021 für alle Pflegekräfte in Ost und West gleiche Mindestentgelte gelten. Das Ziel von ver.di, Mindestbedingungen für alle Beschäftigten in der ambulanten und stationären Altenpflege zu regeln, also über die Pflegekräfte hinaus, sei auf Grund des massiven Widerstandes der Arbeitgeber in der Pflegekommission nicht durchzusetzen gewesen.
Weitere Quellen:
WELT online: Pflegekommission legt Empfehlungen für höheren Mindestlohn vor
ZEIT online: Mindestlohn für Pflegekräfte steigt - Mehr Urlaub, mehr Geld und ein einheitlicher Betrag für ganz Deutschland:

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