Dienstag, 29. August 2017

Personalbemessung in der RK-Mitte - Sitzung vom 6. Juli

mit Ihrem neuen August - AK Info berichtete die Mitarbeiterseite gestern von der Sitzung der RK Mitte am 6.7.17:
....

Die RK Mitte hat sich über das Thema Personalbemessung in der Pflege intensiv ausgetauscht und wird dies weiter verfolgen.

Übrigens …
Zur Eingruppierung von Leitungskräften in der Pflege hat die Arbeitsgemeinschaft der caritativen Unternehmer (AcU) einen Leitfaden erstellt. Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Einschätzung handelt, die sich nicht an dem Text des AK Beschlusses zur Entgeltordnung Pflege orientiert.
in gewohnt diplomatischer Form wird also darüber informiert, dass
= hinsichtlich der Personalbemessung in der Pflege noch keinerlei Übereinstimmung ersichtlich und weitere Diskussion nötig ist
= und die AcU ohnehin ihren eigenen Stiefel macht, der mit dem AK Beschluss nichts mehr zu tun hat.

Nun ja, dass sich ver.di inzwischen um die Personalbemessung bemüht und dabei auch die kirchlichen Krankenhäuser im Blick hat, ist ja inzwischen bekannt. Und dass wir "Caritativ" (also uneigennützig) und Unternehmen (also mit Gewinnerzielungsabsicht) für einen Widerspruch in sich halten, haben wir hier schon des Öfteren deutlich gemacht.


Den "Dienstgeberbrief Nr. 2 vom Juli 2017", also die Arbeitgebersicht, kann übrigens hier eingesehen werden. Dort wird dann auch inhaltlich etwas mehr zur Diskussion ausgeführt:
In der Diskussion wurde deutlich, dass das Thema sehr komplex ist. Eine gesetzliche Personaluntergrenze bietet keine Antwort auf die Frage, wie in Zeiten des Fachkräftemangels qualifiziertes Personal akquiriert werden kann. Zudem ist die Frage der Refinanzierung noch nicht geklärt. Dies betrifft insbesondere die Investitionskosten. Auf bundespolitischer Ebene sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft *) und der Katholische Krankenhausverband Deutschlands bereits aktiv, um das Thema Refinanzierung zu platzieren.
Die Regionalkommission Mitte wird sich in einer hierzu gebildeten Arbeitsgruppe weiterhin mit dem Thema befassen.

Wir meinen dazu:
Anstatt sich gemeinsam mit ver.di für die Verbesserung der Pflegequalität und für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen einzusetzen, stoßen die Vertreter der Arbeitgeberseite unisono in das gleiche Horn - egal, welche Trägerschaft betroffen ist.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)*) hat auf die Veröffentlichungen von ver.di in einer Pressemitteilung am 8. August 2017 reagiert und auf den Fachkräftemangel und die fehlende Finanzierung verwiesen. Erkennbar versuchen die Arbeitgeber den Fachkräftemangel als eines der Hauptargumente gegen eine Festlegung von Personalausstattung in die Debatte zu bringen. Deshalb hat ver.di hierzu ein Hintergrundpapier erstellt, im Internet eingestellt und die eigenen Argumente in der Auseinandersetzung eingebracht.
Das Problem ist hausgemacht.
Würden die Krankenhäuser zu normalen Arbeitsbedingungen zurückkehren und Krankenstand, Teilzeitquote und frühe Verrentung auf den Durchschnitt aller Arbeitnehmer/innen in Deutschland senken, hätten sie mehrere zehntausend Fachkräfte mehr für ihre Dienstpläne zur Verfügung – Fachkräfte, die sie nicht auf dem Arbeitsmarkt gewinnen müssen, sondern die sie bereits unter Vertrag haben. https://gesundheit-soziales.verdi.de/themen/mehr-personal/++co++4d0ee0c4-7c62-11e7-b57b525400423e78

Aufgrund der Personalnot belastet das Arbeiten im Krankenhaus extrem, die Krankheitsquote vor allem bei psychischen Erkrankungen ist überdurchschnittlich hoch. Die Arbeitgeber müssen endlich Verantwortung übernehmen und die Arbeit so organisieren, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird.

Link zur gemeinsamen Position von Dienstgeberseite, AcU und KKVD im Dienstgeberbrief Nr. 1/2017


*)
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland.

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