Ministerium: Kassen müssen zahlen
Seit April verhandeln ver.di und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Einbeziehungen betrieblich-schulischer Auszubildender und angehender Notfallsanitäter/innen an Unikliniken in die Tarifverträge. Auf Initiative der Auszubildenden hat ver.di die Forderung aufgestellt, dass auch Medizinisch-Technische Assistent/innen, Physiotherapeut/innen, Diätassistent/innen, Orthoptist/innen, Logopäd/innen und Ergotherapeut/innen eine Vergütung auf dem Niveau der Auszubildenden in der Krankenpflege erhalten. Das heißt: 1.025,70 Euro im ersten, 1.091,70 Euro im zweiten und 1.198,00 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Bei früheren Gesprächen haben Unikliniken und Länder stets bezweifelt, ob die Krankenkassen die Ausbildungsvergütung für betrieblich-schulische Ausbildungsgänge refinanzieren würden. Bezahlt werde nur, wenn die Kliniken nicht anschließend auf den Kosten hängen blieben, so die Arbeitgeber. Seit dem 9. August ist diese Frage wohl geklärt. Bei einem Gespräch mit den Tarifvertragsparteien, dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen und dem Verband der Privaten Krankenversicherungen sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft hat das Bundesgesundheitsministerium erklärt: Eine tarifvertragliche Regelung zur Ausbildungsvergütung für die betrieblich-schulischen Ausbildungsgänge an Unikliniken ist – sofern sie vereinbart wird – von den Kassen zu erstatten. Der Gesetzestext sei hier eindeutig. Komme ein Tarifvertrag zustande, so hätten die Kassen das mit den Krankenhausträgern entsprechend nachzuvollziehen.
Frank Bsirske:
»Das Bundesgesundheitsministerium hat klargestellt: Die tarifvertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung für Auszubildende in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen an Unikliniken ist von den Krankenkassen zu erstatten. Die Länder wollen jetzt diese klare Position bewerten und in der zweiten Oktoberhälfte die Verhandlungen mit ver.di fortsetzen. Je mehr Auszubildende jetzt aktiv werden und uns unterstützen, umso besser. Wir sind nah dran.«Die Rechtsauffassung des Ministeriums deckt sich sowohl mit der bisherigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte als auch mit der Ansicht von ver.di. Wir haben in den Verhandlungen immer wieder auf das Krankenhausfinanzierungsgesetz verwiesen, wonach die Ausbildungskosten von den Kassen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu finanzieren sind. Das gilt, sofern die Kliniken Träger oder Mitträger der Schule sind – was bei vielen Unikliniken der Fall ist.
Das ist ein wichtiger Etappenerfolg und ein starkes Signal für die Fortsetzung der Tarifverhandlungen.
Die Mitgliederversammlung des Arbeitgeberverbandes TdL wird sich Ende September 2017 mit dem Thema befassen. Die Tarifverhandlungen werden voraussichtlich in der zweiten Oktoberhälfte fortgesetzt. Die Aussicht, endlich auch für die Auszubildenden in den Gesundheitsberufen eine ordentliche Ausbildungsvergütung zu erreichen, hat sich dadurch deutlich verbessert. Dennoch: Es ist noch keine Gewähr, dass wir dies am Ende auch durchsetzen. Und: Über die Höhe einer Ausbildungsvergütung ist damit noch nichts gesagt.
Quelle und mehr: https://gesundheit-soziales.verdi.de
Jetzt gilt es dranzubleiben. Die Auszubildenden sollten ihren Vertreter/innen in der ver.di-Tarifkommission den Rücken stärken. Zusammen erreichen wir mehr als jede/r für sich allein. Mit einer starken Gewerkschaft. Deshalb: Mach auch du mit bei ver.di!
Damit endlich Schluss ist mit #unbezahlt und pleite
Flugblatt zum Thema als pdf
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