Kliniken: ver.di fordert verbindliche Vorgaben für
Personalausstattung und Sofortprogramm zur Entlastung der Pflege – Anhörung
vorm Bundestags-Gesundheitsausschuss
Anlässlich der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des
Deutschen Bundestags am morgigen Mittwoch (17. Mai 2017) bekräftigt die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach einer gesetzlichen
Regelung zur Personalausstattung in Krankenhäusern. Die im vorliegenden
Gesetzentwurf geplanten Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche seien
allenfalls ein erster Schritt.
„Ich kenne keinen Bereich im Krankenhaus, der nicht
pflegesensitiv ist. Für alle Pflegebereiche braucht es deshalb Vorgaben zur
Mindestbesetzung, damit Patienten sicher und gut gepflegt werden und
Beschäftigte endlich wieder zumutbare Arbeitsbedingungen haben.“, sagte
ver.di-Bundesvorstandsmitglied
Sylvia Bühler.
„Kliniken, die schon jetzt lauthals nach Ausnahmeregelungen
und Übergangsfristen rufen, müssen den Patienten sagen, wie sie eine sichere
Versorgung gewährleisten wollen, wenn nicht einmal Personaluntergrenzen
eingehalten werden können“, stellte Bühler klar. ver.di fordert schon seit
Jahren die Einführung gesetzlicher Vorgaben für die Personalausstattung im
Krankenhaus.
Die in einem Großteil der Krankenhäuser herrschende
Personalnot erfordere eine schnelle und wirksame Entlastung des
Pflegepersonals. Es sei nicht akzeptabel, dass regelmäßig gegen Vorschriften
zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verstoßen werde und Krankenhausbeschäftigte aufgrund
permanent hoher Belastung erkrankten. Als Soforthilfe fordert
ver.di deshalb: Keine Pflegefachkraft darf mehr in einer Schicht allein
arbeiten, weder nachts noch am Wochenende. Für eine gute Ausbildung müssen
Praxisanleiterinnen freigestellt werden. Im Volumen bedeutet das 20.000 Stellen
mehr. Für eine nachhaltige Verbesserung der Situation sind verbindliche
Vorgaben erforderlich, die den individuellen Pflegebedarf bei der
Personalbemessung berücksichtigen.
Mit dem Gesetz soll der Auftrag an die Vertragsparteien der Selbstverwaltung (Deutsche
Krankenhausgesellschaft DKG, Gesetzliche Krankenversicherung GKV unter
Beteiligung der Privaten Krankenkassen PKV) erteilt werden, bis zum 30. Juni
2018 Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen zu vereinbaren. Gelingt
dies nicht, legt das Bundesgesundheitsministerium Untergrenzen mit Wirkung zum
1. Januar 2019 fest.
Materialien zur Anhörung im Bundestag:
Schriftliche Stellungnahmen gibt es von u.a. von Ver.di und
DGB
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