Dienstag, 16. Mai 2017

ver.di fordert verbindliche Vorgaben für Personalausstattung und Sofortprogramm zur Entlastung der Pflege

Kliniken: ver.di fordert verbindliche Vorgaben für Personalausstattung und Sofortprogramm zur Entlastung der Pflege – Anhörung vorm Bundestags-Gesundheitsausschuss

Anlässlich der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags am morgigen Mittwoch (17. Mai 2017) bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zur Personalausstattung in Krankenhäusern. Die im vorliegenden Gesetzentwurf geplanten Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche seien allenfalls ein erster Schritt.

„Ich kenne keinen Bereich im Krankenhaus, der nicht pflegesensitiv ist. Für alle Pflegebereiche braucht es deshalb Vorgaben zur Mindestbesetzung, damit Patienten sicher und gut gepflegt werden und Beschäftigte endlich wieder zumutbare Arbeitsbedingungen haben.“,  sagte  ver.di-Bundesvorstandsmitglied  Sylvia  Bühler.
„Kliniken, die schon jetzt lauthals nach Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen rufen, müssen den Patienten sagen, wie sie eine sichere Versorgung gewährleisten wollen, wenn nicht einmal Personaluntergrenzen eingehalten werden können“, stellte Bühler klar. ver.di fordert schon seit Jahren die Einführung gesetzlicher Vorgaben für die Personalausstattung im Krankenhaus.


Die in einem Großteil der Krankenhäuser herrschende Personalnot erfordere eine schnelle und wirksame Entlastung des Pflegepersonals. Es sei nicht akzeptabel, dass regelmäßig gegen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verstoßen werde und Krankenhausbeschäftigte  aufgrund  permanent  hoher  Belastung erkrankten. Als Soforthilfe fordert ver.di deshalb: Keine Pflegefachkraft darf mehr in einer Schicht allein arbeiten, weder nachts noch am Wochenende. Für eine gute Ausbildung müssen Praxisanleiterinnen freigestellt werden. Im Volumen bedeutet das 20.000 Stellen mehr. Für eine nachhaltige Verbesserung der Situation sind verbindliche Vorgaben erforderlich, die den individuellen Pflegebedarf bei der Personalbemessung berücksichtigen.

Mit dem Gesetz soll der Auftrag an die Vertragsparteien  der Selbstverwaltung (Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG, Gesetzliche Krankenversicherung GKV unter Beteiligung der Privaten Krankenkassen PKV) erteilt werden, bis zum 30. Juni 2018 Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen zu vereinbaren. Gelingt dies nicht, legt das Bundesgesundheitsministerium Untergrenzen mit Wirkung zum 1. Januar 2019 fest.



Materialien zur Anhörung im Bundestag: 

Schriftliche Stellungnahmen gibt es von u.a. von Ver.di und DGB

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.