Samstag, 27. Mai 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Dienstgeber der Caritas erwarten, dass sich die MAVO stärker das Betriebsverfassungsgesetz zum Vorbild nimmt. So könne etwa der § 118 BetrVG dergestalt für die MAVO übernommen werden, dass der § 27a MAVO (und seine geplanten Verschärfungen) für die Caritas als nicht anwendbar erklärt wird.

Vorletztes Gerücht

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