Der Deutsche Bundestag hat im Februar 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit den von der Bundesregierung eingebrachten Änderungsantrag zum Notfallsanitätergesetz beschlossen. ver.di hat den Antrag in der Stellungnahme bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss ausdrücklich unterstützt. Bislang war nur die von den Rettungsassistenten bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Januar 2014 erworbene Dauer der Berufserfahrung Grundlage für die Überleitungsbedingungen. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes hatte ver.di die Übergangvorschriften mit den Ergänzungsprüfungen kritisiert, da das Erfahrungswissen der Beschäftigten nicht genügend berücksichtigt wurde.
„Es war überfällig, diese durch nichts begründete Stichtagsregelung abzuschaffen“, kommentiert ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler die Entscheidung. „Die Ungleichbehandlung unter den Rettern hat viele frustriert, da der Stichtag als willkürlich empfunden wurde. Neben einer qualifizier- ten Ausbildung ist Berufserfahrung im Rettungsdienst ein dickes Plus. Es ist richtig, diese beim Übergang ins neue Berufsbild entsprechend anzuerkennen.“
Nun müssen Arbeitgeber und Rettungsdienstschulen den Beschäftigten, die das wünschen, die Ergänzungsprüfung sowie die erforderlichen Vorbereitungskurse ermöglichen, um ihnen eine at- traktive Perspektive zu bieten.
Die Arbeit im Rettungsdienst ist sehr verantwortungsvoll und oft auch extrem belastend. Deshalb fordert ver.di bessere Arbeitsbedingungen. Eine der Verantwortung entsprechende Bezahlung und die Verkürzung der Wochenarbeitszeit stehen dabei im Mittelpunkt unserer Forderungen. Beim Deutschen Roten Kreuz ist der Anfang der Arbeitszeitverkürzung gemacht. Die Beschäftigten haben gezeigt: Wir können viel erreichen, wenn wir uns organisieren und zusammenstehen.
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