- lineare Gehaltsteigerung
- zum 1.9.2016 um 2,3 %
- zum 1.9.2017 um 2,0 %
- zum 1.5.2018 um 0,7 %
- die Stundenentgelte werden entsrpechend dieser Steigerungen erhöht.
Laufzeit: 31.12.2018.
Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hatte noch keine Gelegenheit, sich mit diesem Beschluss zu befassen. Die Regionalkommission NRW hat die Beschlüsse am 28. Oktober 2016 für ihren Bereich übernommen.
Tarifeineinigung im öffentlichen Dienst vom 29. April 2016: Die Bundeskommission der Caritas hatte (siehe unten) am 16. Juni 2016 dieses Tarifergebnis für ihren Bereich mit den entsprechenden Abweichungen übernommen. Inzwischen hatten alle Regionalkommissonen den Beschluss der Bundeskommission vom 16. Juni 2016 auf den Tagesordnungen ihrer Sitzungen.
Noch keine Ergebnisse gibt es nach wie vor:
- am 30.6.2016 in der Region Ost
- am 29.9.2016 in der Region Ost
Ergebnisse in den übrigen Regionen gab es
- am 22. Juni 2016 in der Region Nord
- am 5. Juli 2016 in der Region NRW
- am 7. Juli 2016 in der Region Bawü
- am 13. Juli 2016 in der Region Bayern
- am 31. August 2016 in der Region Mitte
Der zweite Erhöhungsschritt des Tarifergebnisses ist abhängig von der Verständigung über eine neue Entgeltordnung auf der Ebene der Bundeskommission. Diese befasst sich derzeit auf Arbeitsgruppenebene mit den damit zusammenhängenden Fragen. Auf der Tagesordnung der Bundeskommission steht das Thema am 7. und 8. Dezember 2016. Gleichzeitig ist diese Sitzung die letzte Sitzung der amtierenden Bundeskommission in der aktuellen Besetzung.
Tarifrunde TVöD 2016
- 29. April 2016 - Einigung:
- Erklärungsfrist 31. Mai 2015/Zustimmungsquote 78 %
- Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 01.03.2016 bis 28.02.2018 (2 Jahre)
- Lineare Gehaltserhöhung in 2 Stufen: 1.03.2016: +2,4% - 01.02.2017: +2,35%
- Auszubildende: 01.03.2016: +35 € - 01.02.2017: +30 €
- Neue Entgeltordnung zum 1.1.2017 (wird mit 1,7 % beziffert, die hälftig von Arbeitgebern und Beschäftigten durch weitere Regelungen kompensiert werden)
- zahlreiche weitere Vereinbarungen...
Caritas-Bundeskommission (16. Juni 2016):
- Erhöhung der mittleren Werte insbesondere der Anlagen 3, 3a, 31, 32 und 33 zu den AVR um 2,4 %
- Zum 1. Januar 2017 soll es eine weitere Entgelterhöhung in Höhe von 2,35 Prozent geben (abhängig vom Beschluss einer neuen Entgeltordnung)
- Die Vergütung für Auszubildende erhöht sich ab dem 1. Juni 2016 um 35 Euro, ab dem 1. Januar 2017 um weitere 30 Euro. Praktikanten bekommen die gleiche prozentuale Erhöhung ihrer Vergütung wie die anderen Mitarbeiter.
- Altersvorsorge bie der KZVK: Erhöhung der Beiträge, an denen sich künftig auch die Beschäftigten beteiligen sollen.
Die Beteiligung an den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung der KZVK von zunächst 0,05 Prozent wird ab Geltung eines Übernahmebeschlusses der Vergütungserhöhung vom 1. Juni 2016 durch die jeweilige Regionalkommission eingeführt. - Die neue Entgeltordnung soll von der BK im Dezember beschlossen werden. Dazu hat die BK eine Steuerungs- und zwei Arbeitsgruppen eingerichtet. Abhängig vom Beschluss zur Entgeltordnung sind die zweite Entgelterhöhung zum 1. Januar 2017 von 2,35 Prozent und die weitere Beteiligung der Beschäftigten an den KZVK-Beiträgen. Diese bereits von einigen Beschäftigten zu leistende Eigenbeteiligung wird so- lange ausgesetzt, bis die neue Entgeltordnung wirksam wird.
Diese Beschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der expliziten Übernahme durch die Regionalkommissionen.
Regionalkommission Nord
Sitzung 22. Juni 2016
- Erhöhungen:
Mitarbeiter:
- 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016- 2,35 % Erhöhung ab 1.7.2017
Praktikanten
- 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016
- 2,35 % Erhöhung ab 1.1.2017
Auszubildende
- 35 € ab 1.6.2016
- 30 € ab 1.1.2017 - Der zweiter Erhöhungsschritt erfolgt abweichend von den BK-Beschlüssen zum 1.7.2017;
dieser ist abhängig vom Beschluss der neuen Entgeltordnung.
Regionalkommission Ost
Sitzung 30. Juni 2016: kein Ergebnis
Sitzung 29. September 2016: kein Ergebnis (neuer Versuch geplant 15./16.12.2016)
Regionalkommission NRW
Sitzung 5. Juli 2016
- Erhöhungen:
Mitarbeiter und Praktikanten
- 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016- 2,35 % Erhöhung ab 1.1.2017
Auszubildende
- 35 € ab 1.6.2016
- 30 € ab 1.1.2017
- Der Zeitpunkt des zweiten Erhöhungsschritts ist abhängig vom Beschluss der neuen Entgeltordnung.
Mitarbeiter und Praktikanten
- 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016- 2,35 % Erhöhung ab 1.1.2017
Auszubildende
- 35 € ab 1.6.2016
- 30 € ab 1.1.2017
Regionalkommission Baden-Württemberg
Sitzung 7. Juli 2016
- Erhöhungen:
Mitarbeiter und Praktikanten
- 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016- 2,35 % Erhöhung ab 1.1.2017
Auszubildende
- 35 € ab 1.6.2016
- 30 € ab 1.1.2017
- Der Zeitpunkt des zweiten Erhöhungsschritts ist abhängig vom Beschluss der neuen Entgeltordnung.
Mitarbeiter und Praktikanten
- 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016- 2,35 % Erhöhung ab 1.1.2017
Auszubildende
- 35 € ab 1.6.2016
- 30 € ab 1.1.2017
Regionalkommission Bayern #
Sitzung 13. Juli 2016
- Erhöhungen:
Mitarbeiter und Praktikanten
- 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016- 2,35 % Erhöhung ab 1.1.2017
Auszubildende
- 35 € ab 1.6.2016
- 30 € ab 1.1.2017
- Der Zeitpunkt des zweiten Erhöhungsschritts ist abhängig vom Beschluss der neuen Entgeltordnung.
Regionalkommission Mitte
Sitzung 31. August 2016
- Erhöhungen:Mitarbeiter und Praktikanten- 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016
- 2,35 % Erhöhung ab 1.1.2017Auszubildende- 35 € ab 1.6.2016- 30 € ab 1.1.2017Der Zeitpunkt des zweiten Erhöhungsschritts ist abhängig vom Beschluss der neuen Entgeltordnung.
Mitarbeiter und Praktikanten
- 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016- 2,35 % Erhöhung ab 1.1.2017
Auszubildende
- 35 € ab 1.6.2016
- 30 € ab 1.1.2017
Regionalkommission Mitte
Sitzung 31. August 2016
- Erhöhungen:Mitarbeiter und Praktikanten- 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016
- 2,35 % Erhöhung ab 1.1.2017Auszubildende- 35 € ab 1.6.2016- 30 € ab 1.1.2017Der Zeitpunkt des zweiten Erhöhungsschritts ist abhängig vom Beschluss der neuen Entgeltordnung.
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Tarifrunde Sozial und Erziehungsdienst 2015
Abschluß SuE im öffentlichen Dienst: 30.9.2015
- Erklärungsfrist: 29. Oktober 2015/Zustimmungsquote 57,2 % (bei Ver.di)
- Geltung ab 1. Juli 2015
- Laufzeit: Mindestlaufzeit 30. Juli 2020
- Erklärungsfrist: 29. Oktober 2015/Zustimmungsquote 57,2 % (bei Ver.di)
- Geltung ab 1. Juli 2015
- Laufzeit: Mindestlaufzeit 30. Juli 2020
Caritas Bundeskommission (10. Dezember 2015):
Der Abschluss im TVöD/SuE vom 30.9.2015 wird in wesentlichen Teilen übernommen. Die Erhöhung der Tabellen erfolgt mit einer halbjährigen Verzögerung. (Eine Tarifrunde 2015 gibt es also eigentlich nicht)
(Wenn man den Dienstgebern folgt - durchschnittlich 3,5 % Steigerung! - bedeutet das im Ergebnis eine Schlechterstellung der Caritasmitarbeiter von 21 % einer Monatsvergütung).
Die 6 Regionen haben inzwischen (seit 30.3.2016) den Bundesbeschluss in allen Regionen übernommen, in den Regionen Nord und Ost mit deutlichen weiteren Verzögerungen.
Der Abschluss im TVöD/SuE vom 30.9.2015 wird in wesentlichen Teilen übernommen. Die Erhöhung der Tabellen erfolgt mit einer halbjährigen Verzögerung. (Eine Tarifrunde 2015 gibt es also eigentlich nicht)
(Wenn man den Dienstgebern folgt - durchschnittlich 3,5 % Steigerung! - bedeutet das im Ergebnis eine Schlechterstellung der Caritasmitarbeiter von 21 % einer Monatsvergütung).
Die 6 Regionen haben inzwischen (seit 30.3.2016) den Bundesbeschluss in allen Regionen übernommen, in den Regionen Nord und Ost mit deutlichen weiteren Verzögerungen.
Die 6 Regionen haben inzwischen (seit 30.3.2016) den Bundesbeschluss in allen Regionen übernommen, in den Regionen Nord und Ost mit deutlichen weiteren Verzögerungen.
Realisierung des Bundesbeschlusses vom 10. Dezember 2015 durch die Umsetzung in den Regionalkommissionen
RK Baden-Württemberg:
RK-Beschluss am "wertgleiche" Übernahme am 11. Dezember 2015: die Auszahlung erfolgt ab Mai 2016, die Monate Januar bis April werden in den Monaten Mai bis August nachgezahlt. Genauere Einzelheiten wurden am 20.1. 2016 festgelegt.
RK Baden-Württemberg am 20. Januar 2016: "Konkretisierung" des RK-Beschlusses vom 10. Dezember 2015
RK Bayern:
RK Beschluss am 14. Januar 2016: Beschluss er Bundeskommission "eins zu eins". Einzelne redaktionelle TVöD-Nachbesserungen werden im Fall der entsprechenden Beschlussfassung der Bundeskommission im März 2016 automatisch übernommen.
RK Mitte:
RK-Beschluss am "wertgleiche" Übernahme am 11. Dezember 2015: die Auszahlung erfolgt ab Mai 2016, die Monate Januar bis April werden in den Monaten Mai bis August nachgezahlt. Genauere Einzelheiten wurden am 20.1. 2016 festgelegt.
RK Baden-Württemberg am 20. Januar 2016: "Konkretisierung" des RK-Beschlusses vom 10. Dezember 2015
RK Baden-Württemberg am 20. Januar 2016: "Konkretisierung" des RK-Beschlusses vom 10. Dezember 2015
RK Bayern:
RK Beschluss am 14. Januar 2016: Beschluss er Bundeskommission "eins zu eins". Einzelne redaktionelle TVöD-Nachbesserungen werden im Fall der entsprechenden Beschlussfassung der Bundeskommission im März 2016 automatisch übernommen.RK Mitte:
RK Nordrhein-Westfalen:
RK-Beschluss am 14. Januar 2016: Beschluss der Bundeskommission vom 10. Dezember 2014 "eins zu eins". Redaktionelle TVöD-Nachbesserungen müssen für den Fall der entsprechenden Beschlussfassung der Bundeskommission im März 2016 eigens beschlossen werden.
RK-Beschluss am 14. Januar 2016: Beschluss der Bundeskommission vom 10. Dezember 2014 "eins zu eins". Redaktionelle TVöD-Nachbesserungen müssen für den Fall der entsprechenden Beschlussfassung der Bundeskommission im März 2016 eigens beschlossen werden.
RK Ost:
Die RK Ost hat am 28. Januar 2016 einen Beschluss gefasst: Die Tariferhöhungen gibt es erst ab 1. August. Die Tabellenwerte im Osten werden mit den bisherigen Prozentabständen zum Westen entsprechend angepasst. [Beschlusstext]
Bislang bestätigt sich auch in der SuE-Tarifrunde 2015 der Trend der Tarifrunden 2012-2015: bis auf wenige Ausnahmen erfolgen die Übernahmen der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes mit systematischen zeitlichen Verzögerungen, die für die Caritas-Beschäftigten in aller Regel reale Lohnverluste gegenüber dem TVöD-System bedeuten.In der aktuellen SuE-Tarifrunde gibt es hinsichtlich der zeitlichen Verzögerung gegenüber dem TVöD keine Ausnahme: die obere Grenze wird inzwischen von der Bundeskommission definiert. Über die Kraft, besser als die Bundeskommission abzuschliessen verfügt keine Regionalkommission. Die obere Bandbreite hat offensichtlich nur kosmetischen Charakter.
Der Überblick über die Tarifrunden 2012-2015 findet sich hier: caritas-verdi.blogspot: Der Stand der Dinge - Dezember 2015
Die RK Ost hat am 28. Januar 2016 einen Beschluss gefasst: Die Tariferhöhungen gibt es erst ab 1. August. Die Tabellenwerte im Osten werden mit den bisherigen Prozentabständen zum Westen entsprechend angepasst. [Beschlusstext]
Bislang bestätigt sich auch in der SuE-Tarifrunde 2015 der Trend der Tarifrunden 2012-2015: bis auf wenige Ausnahmen erfolgen die Übernahmen der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes mit systematischen zeitlichen Verzögerungen, die für die Caritas-Beschäftigten in aller Regel reale Lohnverluste gegenüber dem TVöD-System bedeuten.In der aktuellen SuE-Tarifrunde gibt es hinsichtlich der zeitlichen Verzögerung gegenüber dem TVöD keine Ausnahme: die obere Grenze wird inzwischen von der Bundeskommission definiert. Über die Kraft, besser als die Bundeskommission abzuschliessen verfügt keine Regionalkommission. Die obere Bandbreite hat offensichtlich nur kosmetischen Charakter.
Der Überblick über die Tarifrunden 2012-2015 findet sich hier: caritas-verdi.blogspot: Der Stand der Dinge - Dezember 2015
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