Freitag, 4. November 2016

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ruft die Kirchen zu einer Weiterentwicklung ihres Arbeitsrechts auf

...meldet Radio Vatikan: http://de.radiovaticana.va in einer Meldung vom 3. November 2016
„Sie sollten an vielen Stellen einen toleranteren Umgang mit ihren Arbeitnehmern pflegen“
Insbesondere die Frage der sexuellen Orientierung oder die Wiederheirat nach einer Scheidung und die daraus resultierenden Folgen für katholische Arbeitnehmer werden kritisch gewürdigt.

Darüber hinaus spricht sich Maas dafür aus, dass auch andere Religionsgemeinschaften die Möglichkeiten nutzen, die das Grundgesetz den Religionsgemeinschaften bietet.

Man möge das den Beitrag auf Radio Vatikan ("Kirchen sollen Arbeitsrecht überdenken") selber lesen. Dort wird auch angemerkt, wo Minister Maas nicht recht hat.

Ein paar Anmerkungen dazu: Nachdem die Bischöfe und die Caritas inzwischen selber (und sich selber) zur Barmherzigkeit gegenüber Beschäftigten aufrufen und von ihren rechtlichen Möglichkeiten ohnehin nur selten Gebrauch machen, ist es ein bisschen wohlfeil, wenn Maas sich dem nun anschließt.
Dass die Weigerung der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände (entgegen der päpstlichen Soziallehre wie der Enzyklika "Mater et Magistra, 71, 97"), Tarifverträge zu schließen, von Minister Maas unerwähnt bleibt, berührt bei einem SPD-Minister etwas seltsam.

Was er den anderen Religionsgemeinschaften offeriert, ist allerdings tatsächlich interessant: wir bekommen dann auch einen muslimischen und buddhistischen 3. Weg? Loyalitätsverpflichtungen gemäß der Scharia? Eine alevitische Betriebsverfassungsordnung?

Lektüretipp zum Thema:
Rauf Ceylan/Michael Kiefer: Muslimische Wohlfahrtspflege in Deutschland. Eine historische und systematische Einführung, Wiesbaden 2016

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