Mittwoch, 11. Juni 2014

Hanebüchen oder blühend? Wohlfahrt intern bringt neuen Tarifvergleich: "Diakonie vor allen - Warum die Konkurrenz nicht mithalten kann"

"Diakonie vor allen - Warum die Konkurrenz nicht mithalten kann"

Unter diesem Titel findet sich im aktuellen Heft 6 von Wohlfahrt intern auf Basis der Februardaten 2014 ein neuer Tarifvergleich.

Im Heft selbst war der Artikel mit "Diakonie vor Caritas" getitelt.

Grundlagen des Tarifvergleichs von Wohlfahrt intern


Interessanterweise wird der Februar gewählt und nicht der März, in denen etwa im TVöD Tarifsteigerungen zu finden sind. Nicht gewählt hat man auch den Dezember 2013, weil da die Diakonie-Tabellen auch wieder niedriger gewesen wären. Die Überschrift funktionierte, wenn sie denn funktionierte,  nur in den 2 Monaten Januar und Februar 2014.

Der TVöD wurde in die Wertung ohne Angabe von Gründen nicht mit aufgenommen. Die Diakonie (AVR-Diakonie, AVR Johanniter) liegt nach den Ergebnissen von Wohlfahrt intern bundesweit vorn, sowie in zwei von vier Himmelsrichtungen (Regionen Nord, Ost, Süd, West). Die Vergleiche werden vorgenommen in der Eingangsstufe, auf der "mittleren Stufe (ca. 3 Jahre Berufserfahrung)" und in der "maximalen Erfahrungsstufe".

Zur Illustration wie solche Tarifolympiaden funktionieren, zeigen wir die Werte für Erzieherinnen (S6 bei TVöD und AVR-C und E 8 bei der AVR DW Bayern und der EG 7 in der AVR-J) in der Region Bayern und vergleichen die Werte in den einzelnen Jahren (AVR Caritas sowie ABD verbergen sich hinter dem "TVöD", dessen Werte sie bekanntlich damals übernommen hatten):

Reiner Tabellenvergleich



AVR-DW By AVR-J TvöD (ident. mit Kopie in AVR-Caritas) TvöD 1.3.2014
Jahressonder- zahlung 80 % 100 % 90 % 90 %
Jahr der Beschäftigung



1 2600,97 2480,62 2221,21 2311,21
2 2600,97 2480,62 2438,98 2528,98
3 2739,69 2611,18 2438,98 2528,98
4 2739,69 2611,18 2438,98 2528,98
5 2739,69 2611,18 2613,20 2703,20
6 2739,69 2611,18 2613,20 2703,20
7 2739,69 2611,18 2613,20 2703,20
8 2739,69 2611,18 2613,20 2703,20
9 2878,40 2741,74 2787,40 2877,40
10 2878,40 2741,74 2787,40 2877,40
11 2878,40 2741,74 2787,40 2877,40
12 2878,40 2741,74 2787,40 2877,40
13 2878,40 2741,74 2945,28 3035,28
14 2878,40 2741,74 2945,28 3035,28
15 2878,40 2741,74 2945,28 3035,28
16 2878,40 2741,74 2945,28 3035,28
17 2878,40 2741,74 2945,28 3035,28
18 2878,40 2741,74 3118,42 3211,97
19 2878,40 2741,74 3118,42 3211,97
20 2878,40 2741,74 3118,42 3211,97
21 2878,40 2741,74 3118,42 3211,97
22 2878,40 2741,74 3118,42 3211,97
23 2878,40 2741,74 3118,42 3211,97
24 2878,40 2741,74 3118,42 3211,97
25 2878,40 2741,74 3118,42 3211,97
26 2878,40 2741,74 3118,42 3211,97
27 2878,40 2741,74 3118,42 3211,97
28 2878,40 2741,74 3118,42 3211,97
29 2878,40 2741,74 3118,42 3211,97
30 2878,40 2741,74 3118,42 3211,97


Man sieht: wenn man die Jahre 1, 3 und 30 nimmt, gewinnen zweimal Diakonie (1 und 3) und einmal gewinnt der TVöD (30). Nähme man die Jahre 1, 15 und 30, gewönne zweimal der TVöD (15 und 30). (Übrigens: Würde ist mehr als ein Konjuktiv!)

Berücksichtigung von Jahressonderzahlung und Arbeitszeit


Wenn man, um die Voraussetzungen für eine seriöse Vergleichbarkeit sicherzustellen, sowohl die Jahressonderzahlung hinzunimmt, als auch die Werte auf 12 Monate hochrechnet und die Vergütungen für die 40 Stundenwoche bei der Diakonie auf die 39 Stunden im TVöD herunterrechnet, gelangt man zu folgender fiktiver 12-Monats-Tabelle:

Jahr der Beschäftigung AVR-DW Bayern AVR-J TvöD (sowie Kopie AVR-C und ABD) TvöD 1.3.2014

Diff TvöD/ ARV-DW By Diff TvöD/ AVR-J
Jahressonder- zahlung 80 % 100 % 90 % 90 %



1 32460,11 31441,86 28653,61 29814,61

-3806,50 -2788,25
2 32460,11 31441,86 31462,84 32623,84

-997,27 20,98
3 34191,33 33096,71 31462,84 32623,84

-2728,49 -1633,87
4 34191,33 33096,71 31462,84 32623,84

-2728,49 -1633,87
5 34191,33 33096,71 33710,28 34871,28

-481,05 613,57
6 34191,33 33096,71 33710,28 34871,28

-481,05 613,57
7 34191,33 33096,71 33710,28 34871,28

-481,05 613,57
8 34191,33 33096,71 33710,28 34871,28

-481,05 613,57
9 35922,43 34751,55 35957,46 37118,46

35,03 1205,91
10 35922,43 34751,55 35957,46 37118,46

35,03 1205,91
11 35922,43 34751,55 35957,46 37118,46

35,03 1205,91
12 35922,43 34751,55 35957,46 37118,46

35,03 1205,91
13 35922,43 34751,55 37994,11 39155,11

2071,68 3242,56
14 35922,43 34751,55 37994,11 39155,11

2071,68 3242,56
15 35922,43 34751,55 37994,11 39155,11

2071,68 3242,56
16 35922,43 34751,55 37994,11 39155,11

2071,68 3242,56
17 35922,43 34751,55 37994,11 39155,11

2071,68 3242,56
18 35922,43 34751,55 40227,62 41434,41

4305,19 5476,07
19 35922,43 34751,55 40227,62 41434,41

4305,19 5476,07
20 35922,43 34751,55 40227,62 41434,41

4305,19 5476,07
21 35922,43 34751,55 40227,62 41434,41

4305,19 5476,07
22 35922,43 34751,55 40227,62 41434,41

4305,19 5476,07
23 35922,43 34751,55 40227,62 41434,41

4305,19 5476,07
24 35922,43 34751,55 40227,62 41434,41

4305,19 5476,07
25 35922,43 34751,55 40227,62 41434,41

4305,19 5476,07
26 35922,43 34751,55 40227,62 41434,41

4305,19 5476,07
27 35922,43 34751,55 40227,62 41434,41

4305,19 5476,07
28 35922,43 34751,55 40227,62 41434,41

4305,19 5476,07
29 35922,43 34751,55 40227,62 41434,41

4305,19 5476,07
30 35922,43 34751,55 40227,62 41434,41

4305,19 5476,07

Resümee


Man sieht: Die AVR-Diakonie zahlt nach den im Januar und Februar 2014 gültigen Werten nur in den ersten  8 von 30 Jahren besser, die AVR-J nur in 3 (dem 1., 3., und 4.) von 30 Jahren. Danach kippt die Wippe zugunsten des TVöD bzw. der Einrichtungen, die und soweit sie (Caritas und Katholische Kirche in Bayern) die TVöD-Tabellen übernommen haben.

Summiert man die Werte der 30 Jahre, kommt man im Vergleich TVöD/AVR-Diakonie-Bayern zu einem Überschuss von 54281 € zugunsten des TVöD und im Vergleich TVöD/AVR-J zu einem Überschuss von 88644 € zugunsten des TVöD!

Hätte man den Vergleich zu den Tabellenwerten einen Monat später vorgenommen (nach der Tariferhöhung des TVöD zum 1.3.2014) würden die entsprechende Werte 89706 € (AVR-Diakonie) bzw. 124069 € (AVR-J) betragen!

Die Diakonie ist nur für Berufsanfänger für wenige Jahre die bessere Alternative. Schon nach wenigen Jahren liegt die Diakonie dann aber zunehmend hinten. Vielleicht meint das ja die Wohlfahrt intern, wenn sie schon im ersten Satz schreibt: "Fachkräfte..sollten sich zunächst bei diakonischen Einrichtungen umsehen." Dann sollte man sich als Fachkraft aber auch darüber klar sein, was man nach den ersten 3 bzw. 9 Jahren im restlichen Berufsleben machen möchte.



Diakonie vor allen - warum die Konkurrenz nicht mithalten kann?

Hä?




Wohlfahrt intern vertreibt übrigens aktuell immer noch das "Jahrbuch 2014" mit der großen Story "Caritas schlägt Verdi".
Wer lesen kann, möge einen Blick in die aktuellen Tabellen von AVR-Caritas und TVöD werfen (der TVöD ist besser!).


RA Udo Rein vom MB hat ja dazu in seinem Kommentar vom 22. Mai 2014 14:07 auf diverse Einzelheiten, die auch die mangelnde Seriosität derartiger Vergleiche markieren, hingewiesen.

und morgen zitieren wir einfach einmal ein paar Zeilen aus grundlegenden Rechtsnormen und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und stellen dazu einige Fragen ....



Nachbemerkung
Berufsfelder, deren Tarifgestaltung durch Tabellentricksereien gekennzeichnet sind, haben generell etwas zweifelhaftes. Da helfen auch alle öffentlichen Wertschätzungsbeschwörungen nichts.

7 Kommentare:

  1. Was soll die Diskussion um Tarifvergleiche? Tarife sind besonders für die nicht so gesuchten im Arbeitsleben wichtig. Da braucht es starke Partner zum mitziehen.
    Erzieher, Gesundheits- und Krankenpfleger, Ärzte sind auf dem Bewerbermarkt unterwegs. Die Bewerber bestimmen den Preis der Arbeit.
    Wer Einstellungen bearbeitet wird kaum noch Fachkräfte finden welche zum Tarifgehalt eine Stelle besetzen möchten. Vorwegnahme der Stufen ist fast die Regel.
    Diese Vergütungen stellen den derzeitigen Preis der sozialen Arbeit dar. Mit weiterer Tendenz nach oben. Bei der Finanzierung der Sozialen Arbeit sollte diese Vergütungen berücksichtigt werden. Nicht über Gehaltskürzungen bei den nicht so Gesuchten finanziert werden.

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    1. Hallo Helmut,

      ich möchte und kann Dir nicht widersprechen, aber:

      - in den Vergütungsverhandlungen wird immer auf die Konkurrenz verwiesen, die angeblich viel günstiger ist. Wenn man jetzt die AVR der Diakonie als "ohnehin schon Spitzenvergütung" darstellt, dann werden die Bemühungen, den Anschluss an den TVöD zu halten, überall noch schwieriger
      - mit irreführenden Aussagen wird die berechtigte Forderung etwa der Diakonischen Mitarbeiter, Anschluss zu erhalten, abgewiesen (die Diakonie sei ja sowieso schon vor allen) und
      - wer sich mit scheinbar hohen Vergütungen als Berufsanfänger "einfangen" lässt, hat hinterher das Nachsehen (was im Übrigen auch eine unfaire Personalaquise gegenüber tariftreuen Arbeitgebern darstellt).

      Alleine die unterschiedlichen Entgeltgruppen und Stufen "verschleiern". Und wer solche Unterschiedlichkeiten einführt (und sich vom Standard "TVöD" entfernt), der könnte was zu verbergen haben.

      Insofern sehe ich unsere Aufgabe auch darin, mit unseren bescheidenen Mitteln zu etwas mehr Klarheit beizutragen. Und ggf. auch irreführende Aussagen zurecht zu rücken. Das dient dann auch dem Ziel, den Preiswettbewerb der unterschiedlichen Anbieter zu beenden. Soziale Grundleistungen sind für die Kommerzialisierung nur bedingt geeignet. Wir brauchen eine gemeinsame und faire Preisgrundlage, also einen (für alle verbindlichen) Sozialtarifvertrag - und auf dieser Grundlage einen Wettbewerb über Qualität und nicht über Lohndrückerei.
      Aber das ist jetzt eine persönliche Meinung.

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    2. Hallo,
      ihr beanstandet: "Der TVöD wurde in die Wertung ohne Angabe von Gründen nicht mit aufgenommen."

      Nennt mir doch mal in Süddeutschland ein paar Altenhilfeeinrichtungen in kommunaler Trägerschaft, die den TVöD noch 1:1 umsetzen.
      Die mir von früher bekannten sind sämtlich vom Markt verschwunden, haben sich also aus dem TVöD schleichend verabschiedet. Wo gibt es denn bitte den so schön als "Standard" beschriebenen TVöD im öffentlichen Dienst bei sozialen Einrichtungen??

      Gruß

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    3. Erich Sczepanski12. Juni 2014 um 16:21

      Hallo,
      dieses Märchen hört man öfter. Natürlich gibt es auch freigemeinnützige oder private Altenheime in Bayern. Aber eben auch noch sehr viele kommunale Einrichtungen.

      Und da gibts mehr als genug. Ich denke z.B. an das
      - MünchenStift http://www.muenchenstift.de/Praesentation/Unternehmen/index.jsp
      - NürbergStift http://www.nuernberg.de/internet/nuernbergstift/auf_einen_blick.html oder
      - städtische Senorenheim in Fürth http://www.fuerth.de/desktopdefault.aspx/tabid-39/287_read-4199/
      und an die vielen Alten- und Seniorenheime in den kleineren Städten, z.B.
      - das städt. Altenheim Hl.Geist Spital in Günzburg http://web2.cylex.de/reviews/viewcompanywebsite.aspx?firmaName=staedt--altenheim-heiliggeist-spital-alten--u--pflegeheim&companyId=3236134
      ...
      die alle aufzulisten würde aber die Seite sprengen.

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  2. Hallo,
    ergänzend zu Feststellung, wir hätten beanstandet, dass der TVöD "ohne Angabe von Gründen" nicht aufgenommen wurde: nachdem im vergangenen Jahr Wohlfahrt intern getitelt hatte "Caritas schlägt Verdi" darf man sich hier vielleicht doch wundern. Unsere Kritik üben wir am Beispiel der Erzieherinnen, die im TVöD durchaus eine Rolle spielen. Warum die Altenpflegeeinrichtungen in öffentlicher/kommunaler Trägerschaft an Marktanteilen verlieren, ist ein interessantes aber eigenes Thema. Die Entwicklung lässt sich in den Pflegestatistiken der letzten Jahre verfolgen. Dass private Träger in der Altenhilfe mit niedrigen Vergütungen Druck auf die freie Wohlfahrtspflege und die öffentlichen Einrichtungen ausüben, ist nichts Neues und insbesondere kein Sachverhalt, für den die Gewerkschaften verantwortlich sind. Gute Tarife gibt es dort, wo die Beschäftigten sich (in Gewerkschaften) organisieren und gute Tarife durchsetzen.
    c.

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  3. es gibt noch eine Reihe an kommunalen Altenheimen. Eine genaue Zahl liegt mir nicht vor.



    Die großen Einrichtungen sind die MÜNCHENSTIFT und Altenheime der Städte Nürnberg, Augsburg und Regensburg. Darüber hinaus gibt es z.B. im Landkreis Würzburg, Traunstein, Landshut und Weiden kommunale Häuser.



    Den TVÖD wenden zum großen Teil die MÜNCHENSTIFT und voll umfänglich die Augsburger sowie die Nürnberger an.



    Wobei bei kommunalen Häusern es durchaus sein kann, dass ein Defizit durch den kommunalen Haushalt gedeckt wird.

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  4. Hallo zusammen,

    inzwischen liegen mir nähere Angaben vor. In Bayern sind z.B. knapp 10 % aller Pflegeheime in öffentlicher Hand. Nähere Daten sind beim statistischen Bundesamt Wiesbaden unter www.destadis.de zu erhalten.

    Anzumerken ist aber, wie ich hier http://caritas-verdi.blogspot.de/2014/06/hanebuchen-oder-bluhend-wer-gibt-den.html mit entsprechenden Belegstellen schon ausgeführt habe, dass der Staat aus dem Sozialstaatsprinzip den Standard vorgibt, der von allen Trägern einzuhalten ist. Der Staat subventioniert diese Träger DAMIT sie den Mindeststandard erreichen können, den der Staat auch bei seinen eigenen Einrichtungen zugrunde legt.
    Das bedeutet aber auch, dass die Träger, die eine solche Bezuschussung in Anspruch nehmen, auch den entsprechenden Mindeststandard garantieren müssen. Und das betrifft nicht nur die Qualität der Matratzen, sondern schließt auch die elementaren Grundlagen der Arbeitsverträge (Arbeitsbedingungen usw.) mit ein.
    Um mich nicht zu wiederholen, verweise ich einfach auf den heutigen Beitrag
    => http://caritas-verdi.blogspot.de/2014/06/hanebuchen-oder-bluhend-wer-gibt-den.html

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