Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu hören, dass die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände höchst irritiert sind, dass das Bundesverfassungsgericht die Befassung mit der Verfassungsbeschwerde von Ver.di und Marburger Bund gegen das BAG-Urteil vom 20. November 2011 nun doch in Erwägung zieht.
Ver.di und Marburger Bund haben doch das Verfahren gewonnen: sie dürfen in kirchlichen Einrichtungen nicht streiken!*
Man behält sich vor, gegebenenfalls höhere Gerichte (z.B. das jüngste Gericht) einzuschalten.
* Das BAG hat es sich natürlich nicht leicht gemacht:
Streikrecht und Streikverbot sind jeweils von Regelungs- und Norm-Voraussetzungen abhängig, deren Gestaltung, Durchführung, Kontrolle und Kritik ganze Heerscharen von Juristen, Funktionären, Angehörigen von Forschungsinstituten usw. in Lohn und Brot setzt. Auch bei den Arbeitsgerichten in allen Instanzen dürfte die Bearbeitung der offen gebliebenen Fragen in den nächsten Jahren nicht für Langeweile sorgen.
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