Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Sorgen gleichgeschlechtlicher Paare katholischer Konfession angesichts der bevorstehenden gesetzlichen Änderung des Meldewesens von kirchlicher Seite sehr ernst genommen werden. Die Meldedaten, die die Kirche erhält, will sie inhaltlich nicht zur Kenntnis nehmen, etwa um den Vollzug der Bestimmungen in der "Erklärung des ständigen Rates..." vom 24. Juni 2002 oder ähnliches sicherzustellen.
Zur Beruhigung bestehender Sorgen überlege man nun, jene Erklärung um die Bestimmung zu ergänzen, dass die dort erwähnten Rechtsfolgen nur dann eintreten, wenn der entsprechende Loyalitätsverstoß bekannt wird.
Zusätzlich wird angeregt, die Meldedaten (z.B. die Namen der Betroffenen und oder deren Status) vor der Weitergabe an die Kirche einfach zu schwärzen. Alternativ wird angedacht, die Namensbezeichnung durch eine verschlüsselte Kennzeichnung zu ersetzen, die ein Zufallsgenerator für jede Datenübermittlung neu erstellt. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand feststellen kann, ob eine bestimmte Person verheiratet ist oder in einer Partnerschaft lebt. Und genauso wird gesichert, dass der familiäre Status (z.B. "verheiratet") nicht konkreten Personen zugeordnet werden kann.
Ältere Gerüchte:
7. Juni 2014
31. Mai 2014
24. Mai 2014
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