Donnerstag, 5. Juni 2014

Stichwort: Zusatzversorgung

Die betriebliche Altersrente gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes entstammt dem Druck der Gewerkschaften. Auch für die Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst sollten im Alter der Lebensstandard so gesichert werden, wie das auch für die Beamten mit dem lebenslangen Fürsorgeanspruch gegenüber dem "Dienstherren" zugesichert ist.

Dieser Ansatz entspricht dem Gedanken des "familiengerechten Lebenslohnes", wie er in der katholischen Soziallehr formuliert ist. Das Einkommen der Arbeitnehmer muss so gestaltet sein, dass auch im Alter noch ein angemessener Lebensstandard gesichert ist. Die Zusatzversorgung ist - anders als die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ein vom Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis erdientes und nur wegen seiner Zweckbestimmung als Versorgung nicht frei verfügbares Entgelt (vgl. BAG Urt. v. 16.03.1993, 3 AZR 389/92 - im Anschluss an das Urteil vom 28. Juli 1992, 3 AZR 173/92).

Die Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen und kirchlichen Dienstes werden über Zusatzversorgungskassen gewährleistet. Jede dieser Kassen kalkuliert ihren Finanzierungsbedarf eigenständig. Die katholische Kirche in Bayern wie auch die bayerischen Caritas-Einrichtungen sind Mitglieder bei der Bayerischen Versorgungskammer und sichern die Ansprüche ihrer Beschäftigten auf Zusatzversorgung dort ab. Die Bayerische Versorgungskammer ist eine Behörde des Freistaats Bayern im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr. Sie ging 1995 als "Bayerische Versicherungskammer - Versorgung" aus der Bayerischen Versicherungskammer hervor, deren Tätigkeit für die Versorgungseinrichtungen sie seither fortsetzt.

Die Finanzierung der Leistungen erfolgt also je nach Versorgungskasse (z.B. VBL oder ZVK) sehr unterschiedlich. Im Grundsatz gibt es zwei verschiedene Systeme und eine "Mischfinanzierung".

Beim "Umlagensystem" wird der aktuelle Finanzierungsbedarf durch aktuelle Umlagezahlungen gedeckt. Auf dieser Grundlage können sehr schnell Rentenleistungen gezahlt werden. Nachteilig ist, dass steigenden Leistungen dann auch durch höhere Umlagen finanziert werden müssen. Bei längerer Lebenszeit oder weniger Umlagezahlern ("demographische Falle") müssen diejenigen, die einzahlen, einen immer größeren Anteil an Finanzierungslasten schultern.
Dieses Finanzierungssystem wird bei der "gesetzlichen Rente" verwendet. Und auch die größte Versorgungskasse - die VBL - finanziert sich im Grundsatz nach diesem System. Ursächlich für die Entscheidung der VBL zum "Umlagesystem" ist´auch eine politische Einschätzung: der Staat habe wichtigere Aufgaben zu finanzieren, als Kapital für Rentenzahlungen anzusammeln, die erst in Jahrzehnten fällig würden. "Nicht sparen" war - und ist - insofern eine von den Trägern der VBL (Bund und Ländern) bewusst herbei geführte Entscheidung.

Das gegenteilige System ist das der "Kapitaldeckung". Dabei wird bis zum Rentenantritt ein Kapitalstock gebildet, der zusätzlich mit Zinserträgen erhöht wird. Die Rentenzahlung werden aus den Zinserträgen finanziert - und gleichzeitig wird der Kapitalstock entsprechend "abgeschmolzen", so dass (versicherungsmathematisch gerechnet) am Ende der "Rentenzahlung" auch das angesparte Kapital verbraucht ist. Dieses System wird von Lebensversicherungen genutzt. Auch die kirchlichen Zusatzversorgungskassen finanzieren ihre Leistungen nach dem "Kapitaldeckungssystem".
Nachteilig bei dieser Finanzierungsart ist, dass die Zinserträge von den Entwicklungen der Finanzmärkte abhängen. Gerade in Phasen niedriger Zinsen werden die notwendigen und kalkulierten Erträge vielfach nicht erreicht.

Viele kommunale Kassen verwenden ein "Mischsystem". Damit können die Unwägbarkeiten der Finanzmärkte durch variable Umlagezahlungen ausgeglichen werden, während gleichzeitig höhere Zinserträge die Nachteile der "Umlagefinanzierung" ausgleichen.

Auch die bayerische kommunale Zusatzversorgungskasse (Versorgungskammer, Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden - ZKdbG) bedient sich im "Abrechnungsverband I" dieser Mischfinanzierung. Dabei wird bereits seit Jahren - angesichts der absehbaren demographischen Entwicklung - ein zunehmender "Kapitalstock" aufgebaut, dessen Rendite - ertragsorientiert gesehen - den Vergleich mit einer Kapitalrendite etwa aus ertragsorientierten Lebensversicherungen durchaus standhält.
Der "Abrechnungsverband II" ist dagegen "kapitalgedeckt".

Wie z.B. aus dem letzten Geschäftsbericht der ZVK (veröffentlicht im Internet unter http://www.versorgungskammer.de) entnommen werden kann, steigt der "Kapitalstock" der ZKdbG laufend an.
Die Kasse hatte im Jahre 1998 insgesamt 927,29 Mio. DM an Leistungen erbracht, denen Beitragszahlungen (Umlagen) in Höhe von 915,18 Mio. DM und Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 803,38 Mio. DM gegenüberstanden. Insgesamt hatte die ZVK zum Ende des Geschäftsjahres Kapitalanlagen in Höhe von 10.026,62 Mio. DM gebildet.
Bis zum Jahr 2013 konnten bei der Bayer. Versorgungskammer insgesamt Kapitalanlagen in Höhe von 58,7 Mrd. € (2012: 55,4 Mrd. €) angesammelt werden. Die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer gehören damit zu den großen institutionellen Kapitalanlegern in Bayern.

Die Entwicklung ist so gut, dass erst im letzten Jahr die Finanzierungzahlungen deutlich gesenkt werden konnten. Die Zusatzversorgungskasse hat mit der Absenkung des Umlagesatzes um einen Prozentpunkt auf 3,75 % im Abrechnungsverband I zum 01.01.2013 die Aufwendungen der Mitglieder für die Umlage um mehr als 20 % sowie die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung um mehr als 10 % reduziert. Auch für die Versicherten ist die abgesenkte Umlage in der Ansparphase günstiger.

Eine Leistungsreduzierung ist vor diesem Hintergrund nicht begründet.

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