Mittwoch, 5. Februar 2014

Info der AK-Mitarbeiterseite zur Tarifrunde 2014



Flugblatt als pdf

Kleine Anmerkung, weil sie nicht erwähnt werden: die Organisationen, in denen Arbeitnehmer ihre tariflichen Interessen realisieren heißen "Gewerkschaften"; die für den kirchlichen und öffentlichen Dienst zuständige Gewerkschaft trägt den Namen "Ver.di"

2 Kommentare:

  1. Will die AKMAS den TVÖD oder will sie ihn nicht. Zum TVÖD gehört auch die Niedriglohngruppe EG 1 (etwa Gebäudereinigertarif). Oder will sie Rosinen picken?

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    1. Hallo Herr Groß,

      da bin ich mir jetzt nicht sicher, ob Sie mit der Niedriglohngruppe EG 1 dasselbe meinen, wie ver.di. Die EG 1 ist tatsächlich im TVöD eingeführt worden, um weitere Ausgliederungen zu verhindern. Darüber kann man durchaus streiten - und soll man auch. Ich persönlich wäre froh, wenn auf Arbeitgeberseite auch Verhandlungspartner sind, die etwas mehr ethisches Verantwortungsbewusstsein für die Geringstverdiener haben.

      Leider ist es aber so, dass solche "Ausnahmelohngruppen" exzessiv ausgenutzt werden. Und ich habe den Eindruck, dass Sie mit der Zusammenführung von (Zitat) "EG 1 (Gebäudereinigertarif)" (Zitat Ende) einer solchen Falschinformation "aufgesessen" sind.

      Die EG 1 ist nicht etwa Gebäudereinigertarif (der Mindestlohn in der Pflege ist niedriger als der Fensterputzer), sondern die Eingruppierung für Tätigkeiten, die absolut ohne jede Anleitung oder Einführung ausgeübt werden können.

      Konkret: EG 1 ist etwa für die Beschäftigte, der man z.B. den Auftrag erteilen kann, den Hof mit dem Besen zu fegen. Das war's.

      Schon die Reinigungskraft braucht zumindest eine Anleitung. Das geht von der primitiven Vorgabe, dass der Putzlappen aus dem WC nicht anschließend in der Küche verwendet werden darf, bis hin zur unterschiedlichen Behandlung unterschiedlicher Bodenbeläge, von Fliesen über Klinker zu Linoleum und Parkett.
      Dann kommen noch unterschiedliche Anforderungen aufgrund der Raumnutzung (Desinfektion oder nur gefegt und gewischt) hinzu. Das geht in einem Altenheim oder Krankenhaus (mit Menschen, die ggf. an hoch ansteckenden Krankheiten leider oder verstorben sein könnten) schon deutlich über die EG 1 hinaus.

      Und auch die Hilfskraft in der Wäscherei muss zwischen unterschiedlichen Waschprogrammen (farbig, weiß, Kochwäsche, Wolle ...) unterscheiden können und braucht ohne diese Kenntnisse eine entsprechende Anleitung.

      Selbst das Leeren der Müllgefäße braucht wegen der zwischenzeitlich überall geforderten Mülltrennung (mit der Sonderbehandlung für "Klinikmüll") eine entsprechende Anleitung.

      Behaupten Sie also bitte nicht, die EG 1 sei "Gebäudereinigertarif" und deshalb für die Caritas im Reinigungsdienst anzuwenden.
      Das stimmt so nämlich nicht, und ist eine absolut falsche und exzessive Arbeitgeberauslegung der Tarifregelung zur EG 1.

      Erich Sczepanski

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