Freitag, 12. Juli 2013

"Wir fühlen uns im Konflikt um das Streikrecht ganz im Einklang mit der kirchlichen Lehre."

...so Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des MB und ehemaliges Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas im Interview mit kna.

Weiter heißt es:
„Für uns ist die Koalitionsfreiheit und damit auch das Streikrecht ein Grundrecht, das unverzichtbar ist und nicht von Bedingungen des Arbeitgebers abhängig gemacht werden darf“
Aktuell zur Auseinandersetzung um die Ärztevergütung in den Regionen der Caritas, hier das ganze Interview: 

1 Kommentar:

  1. dann spricht Henke also aus eigener Erfahrung, wenn er im Interview sagt:
    "... Für die letzten Jahre ... haben die Kirchen es sich recht bequem gemacht und die anderen verhandeln lassen. Es ist ja auch nachvollziehbar, dass kirchliche Arbeitgeber sich in Zeiten des Ärztemangels marktkonform verhalten müssen. Aber ich erinnere mich auch noch an Zeiten, als Kollegen arbeitslos waren: Da sind die kirchlichen Arbeitgeber eigene Wege gegangen und hatten Vergütungstabellen, die deutlich unter denen der mit den Gewerkschaften ausgehandelten Tarifen lagen."
    ????

    AntwortenLöschen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.