Wir dokumentieren die Erklärung des Bistums Aachen vom vergangenen Freitag:
Nach sozialpolitischer Lösung für Reha-Kliniken suchen
Bistum Aachen äußert sich zur Diskussion um Kurkliniken
Aachen, (iba) – „Die 'Aachener Kurkliniken Schwertbad' haben mit der Schwertbad GmbH einen eigenständigen Rechtsträger, der nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bistums Aachen fällt“, erläutert Franz Kretschmann, Pressesprecher des Bistums Aachen.
Die Schwertbad GmbH unterliege damit dem Betriebsverfassungsgesetz und nicht dem kirchlichen Arbeits- und Tarifrecht.
Das Bistum Aachen orientiere sich an der katholischen Soziallehre und setze sich für gerechte Löhne und Arbeitsverhältnisse ein, so Kretschmann. Diese würden sich beispielsweise in den Tarifen des öffentlichen Dienstes sowie in den kirchlichen Tarifen abbilden. Nach Informationen der Gewerkschaft ver.di liege das Gehaltsniveau der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schwertbad derzeit bis zu 20 Prozent unter den Tarifen des Öffentlichen oder Kirchlichen Dienstes. „Insofern entspricht dies nicht den nötigen und wünschenswerten sozialen Standards", sagt der Bistumssprecher.
Das Bistum Aachen stelle jedoch nicht die Verhandlungsautonomie der Tarifparteien infrage, betont Kretschmann. „Aus sozialethischer Perspektive sollten jedoch Abschlüsse erreicht werden, die den Mitarbeitern die Sicherung ihres Lebensunterhaltes ermöglichen. Auch eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung halten wir für eine unverzichtbare soziale Komponente."
Insgesamt sei zu beklagen, dass die Arbeit in Reha-Kliniken unterfinanziert sei und dass es hier sozialpolitische Lösungen geben müsse, so Kretschmann. Nach Aussagen der Geschäftsführung der Schwertbad GmbH unternehme der Träger alles, um Arbeitsplätze zu sichern.
Die Gewerkschaft ver.di im Bezirk Aachen/Düren/Erft hatte das Bistum Aachen angefragt, sich zur Tarifpolitik des Trägers der 'Aachener Kurkliniken Schwertbad' zu äußern. Ver.di wirft dem Träger vor, dass die Arbeitsvertragsbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schwertbades unter sozialen Gesichtspunkten nicht akzeptabel seien. (iba/Na 134)
(Anmerkung:
Der Unterschied zu anderen Kliniken des Rechtsträgers Marienhaus, hinter dem der Orden der Waldbreitbacher Schwestern steht, besteht lediglich darin, dass das Tarifniveau "bis zu 20 Prozent und den Tarifen...des Kirchlichen Dienstes" liegt und die "Schwertbad GmbH einen eigenständigen Rechtsträger" darstellt? Welche theologische Sprachregelung gilt eigentlich für die Unterscheidung der Tätigkeit eines katholischen Ordens in ihren Einrichtungen, die richtig kirchlich sind (also der Grundordnung unterliegen) und solchen, die nicht richtig kirchlich sind (und der Grundordnung nicht unterliegen)?
Und von Artikel 137 Abs. (3) der Weimarer Reichsverfassung kann man Gebrauch machen, muss aber nicht, jedenfalls nicht überall?)
Diesen Eiertanz braeuchte es nicht, wenn sich der Orden mit anderen Caritaseinrichtungen an einem ALLGEMEIN VERBINDLICHEN SOZIALTARIFVERTRAG beteiligen würden. Wenn die Bischöfe das verweigern, tragen sie Mitschuld am Dumping und schlechter Refinanzierung. Wie war das mit den Früchten, an denen man erkennen soll?
AntwortenLöschen>bis zu 20 Prozent unter den Tarifen des Öffentlichen oder Kirchlichen Dienstes "... entspricht ... nicht den nötigen und wünschenswerten sozialen Standards", sagt der Bistumssprecher.<
AntwortenLöschenDann sollte der Sprecher mal ins benachbarte Bistum Köln schauen:
http://caritas-verdi.blogspot.de/2012/08/koda-der-marienberg-service.html
Aber das läuft ganz "sauber auf dem Dritten Weg" - mit KODA-Beschluss und Inkraftsetzung durch den Bischof