Die Gehaltsanpassung ist daher - mit Ausnahme der Urlaubsregelung - wertgleich mit dem Tarifabschluss zwischen der kommunalen Arbeitgebern für die Tarifrunde 2013/2014 (TV Ärzte/VKA).
Damit ist die Caritas Regional-Kommission Bayern - zugegeben mit relativ wenig kirchlichen Krankenhäusern - die erste Regional-Kommission, die es geschafft hat, diesen Abschluss (mit Ausnahme der dort höheren Urlaubstage) auch auf regionaler Ebene zu übernehmen.
War das in Bayern - im Gegensatz zu den bisherigen Ergebnissen der Verhandlungen in den Regionalkommissionen - erforderlich, um die Tarifpolitik der Dienstgeber strategisch konsequent umzusetzen, und um den ernsten Willen zur differenzierten Regionalisierung zu demonstrieren? Wie im Dienstgeberbrief 2/2013 angekündigt:
Nach ... Verhandlungen ist es der Bundeskommission gelungen, den ersten Tarifabschluss in der neuen Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission zu verabschieden. Dabei wurde der Tarifabschluss mit Ausnahme der Urlaubsregelung im Wesentlichen übernommen. Eine Tarifautomatik konnte verhindert werden!(Hervorhebungen von uns.)
Im Einzelnen wurde folgendes beschlossen: Die mittleren Werte der Vergütungstabelle in Anlage 30 werden zum 01.01.2013 um 2,6 Prozent und zum 01.01.2014 um 2,0 Prozent erhöht. Mit dieser rückwirkenden Erhöhung der mittleren Werte ist die Dienstgeberseite der Bundeskommission insbesondere bei der linearen Erhöhung für 2013 an die Grenze des Machbaren gegangen. Hier ist es nun Aufgabe der Regionalkommissionen eine passgenaue Umsetzung auf regionaler Ebene zu verhandeln.
Ein Info-Blatt der RK erscheint dazu Mitte der Woche.
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Der Beschluss der RK Bayern wird inzwischen heftig diskutiert: mit Zustimmung der Autoren dürfen wir einen Teil der Diskussion wie folgt wiedergeben:
AntwortenLöschen(Zitat):
Meine Stellungnahme kann eingestellt werden.
Viele Grüße
Günter Schmeiser
Arzt für Anästhesie
MAV Theresienkrankenhaus und St.-Hedwig-Klinik GmbH
Sprechergruppenmitglied DiAG MAV Freiburg B
Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission
Region Baden-Württemberg
(1. Zitat)
AntwortenLöschenLiebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist mir leider nicht möglich, eure aufkeimende Euphorie zum RK Bayern Beschluss hinsichtlich der "Übernahme" des MB-Abschlusses zu teilen.
Im Ergebnis des Bayern-Beschlusses verdient ein/e Arzt/Ärztin in 2012 je nach Entgeltgruppe und Stufe zwischen € 1,42 und € 138,34 weniger als bei Anwendung der MB-Termine 01.01.2013 bzw.01.01.2014. Zugegeben, keine großen Summen. Aber im Resultat doch noch nicht einmal dem BK-Beschluss entsprechend.
Dass durch die strukturellen Änderungen hinsichtlich einer geänderten Bereitschaftsdienstfaktorisierung erst zum 01.10.2013 Ärztinnen und Ärzte durchaus größere Einbußen haben scheint überhaupt niemand zu realisieren: ein/e Assistenzarzt/-ärztin mit vier werktäglichen Bereitschaftsdiensten im Monat und nachfolgend je 8-stündigem Freizeitausgleich „verzichtet“ auf € 741,02, ein Facharzt auf € 859,39.
Fakten: die RK Bayern hat das BK-Ergebnis noch einmal unterboten, es kommen die Prozentzahlen des MB-Abschlusses zur Anwendung, jedoch handelt es sich keinesfalls um eine „wertgleiche Gehaltserhöhung“, von einer 1:1 Übernahme hat man sich verabschiedet.
Gruß
Günter Schmeiser
Lieber Kollege Schmeiser,
AntwortenLöscheneine wertgleiche Gehaltserhöhung kann es bei Kirchlichen Kommissionen nicht geben.
Das Tarifergebnis der Tarifvertragsparteien kann erst wenn es öffentlich geworden ist übernommen werden. Alleine der Zeitverzug bei der Übernahme beschert ein Minus. Dass Kirchliche Kommissionen bei Gehaltssteigerungen mal vorangegangen wären ist mir nicht bekannt.
Das "Aushandeln" von Tarifen in kirchlichen Kommissionen ist laut Höchstrichterlicher Rechtssprechung kollektives Betteln. Auch der MB bettelt in evangelischen Arbeitsrechtlichen Kommissionen mit.
Die Alternative sind Tarifverträge vielleicht auch mit besseren Ergebnissen. Ein unbequemer Weg, der persönlichen Einsatz fordert. Das wissen auch unsere Arbeitgeber.
Beim Betteln kann man sich über das Ergebnis freuen.
Wer sich nicht freuen will rechnet aus was ganz persönlich einem das Kirchliche Arbeitsrecht wert ist.
Mit zwei Ärzten in der Regionalkommission Baden-Württemberg gelingt vielleicht ein Abschluss oberhalb des Mittleren Wertes des Bundesbeschlusses. Streiken dürft ihr ja wenn das System AK nicht funktioniert. Wenn es keine Abschlüsse über den Mittleren Werten gibt funktioniert das System AK nicht. Oder? Ich wünsch euch viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Kohmann