In Deutschland haben die Kirchen seit über 100 Jahren eine rechtliche Sonderstellung, die ihnen auch die Möglichkeit eröffnet, über eigene Datenschutzgesetze abweichende Regelungen festzulegen, die staatliche Vorgaben ersetzen können.NEIN - NEIN - NEIN und nochmals NEIN !
Die ständige Wiederholung von Irrtümern macht diese nicht zur Wahrheit - die Erde ist keine Scheibe, auch wenn die Kirche das über Jahrhunderte hin behauptet hat. Und sexueller Mißbrauch ist auch dann sexueller Mißbrauch, wenn es nicht zur Berührung von Geschlechtsorganen oder gar zur Penetration kommt.
Die sogenannte "rechtliche Sonderstellung" war nichts anderes als die Eingliederung der Kirchen in das staatliche Rechtssystem, das nach den Wirren des Kulturkampfes von der (z.B. preußischen) Staatskirche zur heutigen Stellung als vom Staat unabhängige Rechtssubjekte (wie jeder Verein auch) geführt hat, die über die Besetzung der Pfarrämter selbst entscheiden, das Kirchenvermögen selbst verwalten und z.B. das Sakramentenrecht eigenständig regeln. Die Kirchen sind sowohl nach den verfassungsrechtlichen Regelungen wie auch nach den Konkordatsverträgen nur
- zur Selbstordnung und Selbstverwaltung (nicht Selbstbestimmung)
- der eigenen Angelegenheiten (= res sacra, und nicht der Angelegenheiten und Daten von Dritten = allenfalls res mixta)
- im Rahmen der für alle geltenden Gesetze (der Staat bestimmt also wo diese Grenzen liegen)
befugt.
Daraus eine allumfassende rechtliche Sonderstellung für die seinerzeit noch nicht einmal absehbare Verarbeitung der Daten von Dritten abzuleiten ist schlechterdings absurd.
Einige Beispiele für den exzessiven Irrsinn der Kirchen?