Donnerstag, 27. Juli 2023

Und Sie bewegt sich doch? Verlautbarungen aus Rom geben immer wieder Anlass zum Staunen

In den letzten Jahren konnten wir einige - für Traditionalisten erschreckende - bemerkenswerte Änderungen aus Rom aufnahmen.

Kirche und Homosexualität:
Am 22. Oktober 2020 bemerkten wir: Und es bewegt sich doch: die Kirche - nein, besser der Papst und Homosexualität
Am 17. Mai 2022 verwiesen wir auf den Internationaler Tag gegen Homophobie und die seinerzeit geltenden Kündigungsvorgaben der Grundordnung des kirchlichen Dienstes (GrO).
Ergänzend etwa katholisch.de: "Queere Theologin: Bis heute fehlt mir Schuldeingeständnis der Kirche"
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Kirche und wiederverheiratete geschiedene Personen:
Während diverse Kündigungsschutzklagen (z.B. im Februar 2019 "Chefarzt, unwirksame Kündigung wegen Wiederverheiratung") unseren Blog immer wieder begleiten äusserte der Papst im Dezember 2019: Kirche muss an der Seite von Geschiedenen stehen

Kirche und Trans-Personen:
Nun scheint aus Rom ein weiteres Thema angesprochen zu werden:
"GIB NICHT AUF. MACH WEITER!"
Papst Franziskus zu Trans-Person: "Gott liebt uns, wie wir sind"
Quellen:
Domradio, katholisch.de, Radio Vatikan; siehe auch der Kommentar "Trans-Personen sind selbstverständlicher Teil der Kirche" bei katholisch.de.
Man kann sehr bezweifeln, ob Trans-sein "Sünde" ist, oder darüber streiten, ob der Kontext z.B. auch zu straffällig gewordenen Jugendlichen dem Thema wirklich gerecht wird - dass aber alle diese Personen massiv benachteiligt (z.T. sogar über eine Mehrfachdiskriminierung) werden, ist eine verbindende Klammer zwischen all den individuellen Schicksalen, die im Bericht von Radio Vatikan angesprochen werden.
Allerdings wäre es theologisch gesehen, relativ einfach, eine klare Erkenntnis zu den Trans-Personen zu finden:
Gott schuf den Menschen nach seinem Bilde: nach dem Bilde Gottes schuf er ihn; als Mann und Weib schuf er sie
(1.Mose 1,27)
In sämtlichen einschlägigen Übersetzungen steht das Wort "und", nicht das Wort "oder".
Bedeutet das nicht, das jeder Person ein männlicher und ein weiblicher Aspekt mitgegeben ist, manchmal etwas mehr in die eine oder andere Richtung deutend, manchmal etwas weniger? Dass aber auch die Mischung und nicht die Trennung zu Gottes Schöpfung und zu Gottes Ebenbild gehört.

Man kann das aber auch auf der rein rechtlichen Schiene betrachten. Dazu reicht der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2019/16), der den Schutz der entsprechenden Personen und ihrer Identität aus den verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten ableitet.
Leitsätze

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.
Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.
Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt.
Gelten diese Grundrechte entsprechend dem "Schrankenvorbehalt" auch in der Kirche?

Darüber sollten wir nachdenken.

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