VERÖFFENTLICHT AM 18.07.2023 UM 12:10 UHR(Bericht: katholisch.de)
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Ferda Ataman, will die sogenannte Kirchenklausel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschränken. Anforderungen an die Religionszugehörigkeit oder an die Lebensweise von Mitarbeitenden sollte es zukünftig nur noch im engsten Verkündungsbereich der Kirchen geben, erklärte Ataman am Dienstag in Berlin.
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Das Gesetz räumt konfessionellen Arbeitgebern verschiedene Ausnahmeregelungen ein. Ataman kritisierte, dass dazu auch gehöre, dass kirchliche Arbeitgeber Vorgaben zur privaten Lebensführung machen dürften. Dies sei nicht mehr zeitgemäß und widerspreche EU-rechtlichen Vorgaben, ....
Weitere Quellen:
Domradio (Köln): Ataman will sogenannte "Kirchenklausel" einschränken - Private Lebensführung ist tabu
evangelisch.de: Gleichbehandlung: Ataman fordert Einschränkung von Kirchenprivilegien
Neues Ruhrwort: Ataman will „Kirchenklausel“ einschränken
Queer.de: Ataman appelliert an Buschmann - Recht der Kirchen auf Diskriminierung abschaffen
Sonntagsblatt (evangelisch): Gleichbehandlung - Beauftragte Ataman fordert Einschränkung von Kirchenprivilegien
Die aktuellen Meldungen sind keine "Eintagsfliege". Bereits im November letzten Jahres sind entsprechende Bestrebungen bekannt geworden (wir berichteten). Beispielhaft verweisen wir hier auf den SPIEGEL : Schutz vor Diskriminierung - Ataman will Sonderrechte für kirchliche Arbeitgeber weiter beschneiden
Es ist zumindest unverständlich - wenn nicht sogar provokant - dass unter diesen politischen Vorzeichen weiter das "tote Pferd >Kirche darf diskriminieren<" geritten wird.
Verboten werden soll auch eine Benachteiligung aufgrund von sozialem Status, Pflegetätigkeiten sowie der Staatsbürgerschaft. Der Wirkungsbereichs des AGG soll auch auf staatliche Stellen ausgeweitet werden, etwa gegen die Diskriminierung durch LehrerInnen oder BehördenmitarbeiterInnen. Außerdem sollen auch Verbände klagen können. Das berichten FAZ (Heike Schmoll - paywall), SZ (Simon Sales Prado) und taz (Frederik Eikmanns).
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