Im Expertenforum Arbeitsrecht schreibt die Anwältin Nora Nauta nach der Analyse der Veröffentlichung der Urteilsgründe über die Konsequenzen des Urteils.
Sofern eine Arbeitnehmerin aufzeigen könne, dass ein männlicher Kollege trotz gleicher oder gleichwertiger Arbeit mehr verdient, sei dies nach den Feststellungen des BAG ausreichend, um eine Benachteiligung wegen des Geschlechts zu vermuten. Zur Widerlegung dieser Vermutung stellt das Verhandlungsgeschick eines Arbeitsnehmers für sich allein betrachtet kein geeignetes objektives Differenzierungskriterium dar.Wir meinen: es kann sich lohnen, das Urteil und auch die Urteilsbesprechung nachzulesen.
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