Dienstag, 27. Juni 2023

Wie war das im AGG - Benachteiligung aus religiösen Gründen ist verboten?

 ERZIEHERIN AUS BUXTEHUDE-OTTENSEN MUSSTE GEHEN

Kirche knallhart: Nach dem Austritt kam die Kündigung

berichtet das Neue Buxtehuder Wochenblatt am 23.06.2023 und führt aus:

Einer Erzieherin der Kita "Wilde Hummeln" in Ottensen wurde fristlos gekündigt. Der Grund: Sie war aus der Kirche ausgetreten. Die Kita gehört zum Evangelischen Kindertagesstättenverband Buxtehude. Damit gelten dort Regeln, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder Artikel zwölf des Grundgesetzes (Freiheit der Berufswahl) aushebeln. Viele Eltern der "Wilden Hummeln" sind entsetzt: "Wie kann es sein, dass eine Erzieherin, die von den Eltern, aber vor allem von den Kindern, geschätzt wurde, gehen musste?" Angesichts des eklatanten Fachkräftemangels müsse man für jede gute Erzieherin dankbar sein.

Die Elternvertreter haben sich an Pastor Thomas Haase, den Vorsitzenden des Kitaverbands, gewandt. Sie haben sich bei der Stadt gemeldet, um die für sie nicht nachvollziehbare Entscheidung der Kirche rückgängig zu machen. Vergeblich: ...

und weiter

Jenseits kirchenrechtlicher Fragen gibt es noch etwas, was die Eltern erzürnt: Die Kinder hätten nicht einmal die Möglichkeit gehabt, sich von der gefeuerten Erzieherin zu verabschieden. Was in anderen Kitas Standard ist, Abgänge pädagogisch aufzufangen, den Kindern zu erklären, scheint in diesem Fall unwichtig gewesen zu sein. Vielleicht deshalb, weil es einfach keine überzeugende kindgerechte Erklärung gibt. Kirchenrecht ist Kindern schnuppe.

Und noch etwas verstehen Eltern (und vermutlich auch Kinder) nicht: Es gibt bei den "Wilden Hummeln" Mitarbeiter, die nicht Mitglied der evangelischen Kirche oder einem anderen Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) sind. ....

 

Sollte es während eines bestehenden Anstellungsverhältnisses einer Erzieherin/eines Erziehers zu einem Kirchenaustritt kommen, so sieht das Kirchengesetz der Landeskirche Hannovers eine fristlose Kündigung vor. In diesen Fällen ist keine Ausnahmeregelung vorgesehen. Daher wird nach Bekanntwerden das Gespräch gesucht und erläutert, dass aufgrund des kirchlichen Arbeitsrechts eine Weiterbeschäftigung in unserem Kindertagesstättenverband nicht mehr möglich ist, so dass der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter die arbeitsrechtlichen Konsequenzen immer auch bewusst sind."

 

 

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