Zwischenbilanz:
Mit 698 Unterschriften bis zum 19. Mai und dem bislang stärksten Unterschriftstag am 22. Mai wurde bereits zum "Start" eine hohe Akzeptanz der Forderung belegt. Die meisten Unterzeichner sind von den Arbeitsverhältnissen selbst betroffen. Die Bundesländer Hamburg, Nordrhein-Westfahlen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bayern sind bei den Unterzeichnern am stärksten vertreten. Die Statistik differenziert leider nicht zwischen den Konfessionen, also katholischen und protestantischen Einrichtungen. Man wird aber durchaus annehmen dürfen, dass die überwiegend katholischen Gebiete im Rheinland (Köln), Baden-Württemberg und Bayern nicht unerheblich vertreten sind.
Presseschau:
Die Petition hat in den größeren säkularen Medien bisher kaum Widerhall gefunden. Das aktuelle (welt-)politische Geschehen und die zuverlässig ständig auleuchtenden Skandalmeldungen über kirchliche Einrichtungen und das (durch strukturell Mängel begünstigende) Fehlverhalten einer Vielzahl von Personen im kirchlichen Dienst und in kirchlichen Einrichtunge (Finanzskandale, Diskriminierung, Missbrauch) produzieren mehr Schlagzeilen als die Bemühungen um Normalität im kirchlichen Leben.
Es ist daher nicht verwunderlich, dass insbesondere kirchliche Medien auf die Kritik am kirchlichen Sonderrecht reagieren. Unmittelbar nach unserer Veröffentlichung hat "katholisch.de" am 19. Mai um 12:46 Uhr ebenfalls einen Artikel publiziert: "Gewerkschaft ver.di startet Kampagne gegen kirchliches Arbeitsrecht". Dort wird über das Faktum der gestarteten Petition berichtet, ohne über die Gründe für diese Petition näher zu informieren. Zugleich wird kritiklos die Gegenposition wiedergegeben, ohne deren Gehalt zu hinterfragen.
Befürworter des "Dritten Wegs" verweisen auf die fast flächendeckende Anwendung der kirchlichen Tarifwerke und den im Vergleich zum Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes deutlich höheren Anteil von Einrichtungen mit Mitarbeitervertretung.Über die "flächendeckende Anwendung der kirchlichen Tarifwerke" hatten wir schon mehrfach Beiträge im Blog. Und der "höhere Anteil von Mitarbeitervertretungen" ist von uns mehrfach angesprochen und u.a. hier einem Faktenchcek unterzogen worden. Die Argmentation der Gegenposition fällt also bei näherer Sicht haltlos zusammen.
In der Zeitschrif "Sozialismus.de" wird dagegen eine Zusammenstellung der Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts und Gründe für die Petition durch Berno Schuckart-Witsch, ehemals Gewerkschaftssekretär von ver.di, abgedruckt. Ob diese Gründe zutreffen, können die kirchlichen MitarbeiterInnen selbst am Besten beurteilen.
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