Freitag, 21. Dezember 2018

Kardinal Marx für mehr Gewaltenteilung in der Kirche

Mit einem "Paukenschlag" endet die Adventszeit im Erzbistum München und Freising. Wie Medien *) berichten, hat sich Kardinal Marx am Donnerstag bei seinem traditionellen Jahresabschlussgespräch im Münchner Presseclub massiv gegen den auch von uns immer wieder kritisierten "Klerikalismus in der Kirche" gewandt:
 
Kardinal Reinhard Marx sieht im Klerikalismus ein Hauptproblem für den Missbrauch – daher brauche es mehr Verantwortung für Laien.
...
Die Antwort der Geschichte auf solche Zustände sei die Kontrolle und Teilung von Macht.
 
Im Lärm um sexuellen Missbrauch durch Kleriker scheinen allerdings einige weitere Untertöne der Aussagen von Kardinal Marx fast unterzugehen. Dabei haben diese Aussagen noch bedeutend mehr "Sprengkraft". Katholisch.de zitiert Marx mit folgender Aussage:
 
Es geht nicht um Weihe, sondern um Kompetenz

Marx führte aus, es gebe "schon länger Mitbestimmung in der Kirche. Die Leute haben aber das Gefühl: nicht wirklich". Dies müsse überwunden werden. Papst und Bischöfe könnten ihre Macht delegieren. Papst und Bischöfe könnten ihre Macht delegieren. So sei es "selbstverständlich möglich", dass auch ein Laie eine Kurienbehörde leite. Denkbar sei auch die Mitwirkung von Laien an eigenständigen kirchlichen Strafgerichtshöfen. "Da geht es nicht um die Weihe, sondern um Kompetenz."

Diese Aussage ist die logische Begründung etwa für die Besetzung von Führungspositionen der vor einiger Zeit gebildeten Vermögensstiftungen des Bistums mit Nichtkatholiken, aber ausgewiesenen Finanzexperten.
 
Das muss man sich im Angesicht der Debatte um Loyalitätspflichten, etwa um die formale Zugehörigkeit zur katholischen Kirche bei An- und Einstellungen, erst einmal durch den Kopf gehen lassen.
Wenn schon für die Führungspositionen, die auch die Besetzung eines Kirchenamtes zum Inhalt haben, Kompetenz und nicht Kirchenzugehörigkeit oder Weihe maßgebliches Einstellungskriterium ist - kann man dann bei Hilfsdiensten, von A wie Architekten über Juristen, Raumpflege und Schreibkräfte bis hin zu Z wie Zuarbeitern die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche noch voraus setzen?
Die BAG Entscheidung - 8 AZR 501/14 - (wir berichteten) infolge des EuGH-Urteiles vom 17. April 2018 mag einen entsprechenden Denkprozess in den Führungsetagen unserer Kirche beschleunigt haben. Tatsächlich hat diese Entscheidung nur eine Selbstverständlichkeit betont: das Recht der Kirchen auf Selbstordnung und Selbstverwaltung der eigenen Angelegenheiten besteht nur in den Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Und bisher hat noch niemand so richtig überzeugend erklärt, warum das Antidiskriminierungsrecht - in seiner europarechtskonformen Interpretation - nicht zu den für alle geltenden Gesetzen gehörten soll.
 
Was aber bleibt dann von der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" (GrO), wenn man die Regelungen zu den persönlichen Loyalitätsobliegenheiten streicht?  
 
Anmerkungen
 
Hier bei youtube das Video von den Aussagen "klick" (ca. 32 Minuten Dauer)

1 Kommentar:

  1. Was bleibt? Die häretische (heilige Dienstgemeinschaft) bzw. schismatische (gegen das päpstliche Lehramt verstoßende) Weigerung, sich mit den Gewerkschaften zu vertragen und über einen Tarifvertrag die tarifvertragliche Friedenspflicht zu erhalten

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