Ausfallkonzepte und verlässliche Arbeitszeiten
Die kurzfristige Änderung von Dienstplänen und der ungeplante Einsatz auf ´fremden´ Stationen belasten die Kolleginnen und Kollegen im Pflegedienst (und Funktionsdienst) stark. Deshalb nehmen die Beschäftigten neue Dienstplanmodelle der Arbeitgeberseite bereitwillig an, auch wenn deren Regelungen nicht immer fair sind und manche gegen Tarifverträge verstoßen. Beispiele: Stand-by-Dienst, ADAR, Rollendienstplan oder Flexi-Dienst.Die Seminarinhalte in Stichworten:
Im Seminar befassen wir uns mit solchen Modellen, die auf Veranlassung der Arbeitgeber erstellt wurden sowie mit bereits geschlossenen Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Dabei geht es u.a. um die rechtliche Abgrenzung zu den gesetzlichen Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und zu Tarifverträgen. Wir behandeln den Prozess der Beteiligung der Interessenvertretung bei der Einführung oder Ablehnung eines neuen (flexiblen) Dienstplanmodells. Von der Initiative über die Bestandsanalyse und die Einbeziehung der Beschäftigten nähern wir uns schließlich den Anforderungen an Dienstpläne, die mit fairen und funktionierenden Instrumenten die Arbeitszeit verlässlicher machen.
- Kurzeinführung: Rechtliche Grundlagen und Zulässigkeit von Ausfallkonzepten in Krankenhäusern
- Flexible Arbeitszeiten und Ausfallkonzepte im Krankenhaus
- Auswirkungen auf die Rechte der Beschäftigten bei flexiblen Arbeitszeit- und Dienstplanmodellen
- Einfluss der fortschreitenden Digitalisierung und der Möglichkeit der ständigen Erreichbarkeit der Beschäftigten auf die Dienstplangestaltung
- Beteiligungsrechte und Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung
- Mögliche Inhalte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen zu Ausfallkonzepten und flexiblen Arbeitszeitmodellen
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