Zum Ausgleich werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich nicht zumindest mit einer Solidaritätsaktion an der Auseinandersetzung beteiligt haben (eine Fotodokumentation über die Soli-Aktion soll als "Gegenbeweis" ausreichen) ausdrücklich zu einer "Null-Runde" verpflichtet. Diese Beschäftigten sollen vom Tarifabschluss nicht betroffen sein.
Ein namhafter Rechtsexperte, Prof. Dr. Sch. aus Berlin, begründet dies wie folgt:
"Die Gewerkschaft kann und wird künftig vermehrt nur für ihre Mitglieder verhandeln.Von Seite des kommunalen Arbeitgeberverbandes wurde durch einen Vertreter, Herrn B. aus München, bereits erklärt:
Wer sich trotz Aufforderung der Gewerkschaften über Internet und andere Medien nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt, macht durch konkludentes Handeln deutlich, dass er auch am Ergebnis nicht profitieren will. Es ist dann konsequent und entspricht dem Willen der Beteiligten, dass diese Personen auch ausdrücklich vom Tarifabschluss ausgenommen werden."
"Wir begrüßen diesen Vorstoß. Damit wird einerseits den engagierten Beschäftigten eine höhere Entlohnung für deren Engagement ermöglicht, während andererseits die nicht engagierten Beschäftigten durch ihren Verzicht dazu beitragen, dass den Kommunen noch ausreichende Mittel für Investitionen etwa in Einrichtungen der Altenhilfe, in Krankenhäusern und in der Sozial- und Jugendhilfe verbleiben."
Vorletztes Gerücht
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