Inwieweit die Mitarbeiterseite der AK Caritas an ihren ursprünglichen Forderungen festhält oder sie in Folge des Tarifabschlusses im öD modifiziert, ist derzeit nicht bekannt.
Die zuständige Bundeskommission tagt am 14. Juni 2018 in Fulda.
Aus dem Ver.di-Flugblatt:
Am 17. April 2018 konnte in der dritten Verhandlungsrunde eine Tarifeinigung mit dem Bund und den kommunalen Arbeitgebern erreicht werden.
Entgelt
Mit der Tarifeinigung werden drei Leitlinien umgesetzt:- Überproportionale Steigerung für Fachkräfte, um den öffentlichen Dienst in der Konkurrenz zur Privatwirtschaft wettbewerbsfähig zu machen.
- Erhöhung der Stufe 1 in allen Entgeltgruppen um gut 10 Prozent, um den öffentlichen Dienst für Berufseinsteiger attraktiver zu machen.
- Deutliche Erhöhungen in den unteren und mittleren Entgeltgruppen, um auch dort einen ausreichenden Einkommenszuwachs sicher zu stellen. Es gibt keinen Tabellenwert, der um weniger als 175 Euro angehoben wird. In vielen Fällen sind es 200 bis 250 Euro im Monat.
Damit ist ein deutlicher Schritt erreicht, um dem Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst entgegen zu wirken und damit seine Funktionsfähigkeit zu sichern.
Die Tabellenerhöhungen fallen für alle Entgeltgruppen und -stufen unterschiedlich aus, das Gesamtvolumen von 7,5 Prozent stellt die Gesamtwirkung über alle Entgeltgruppen dar und ergibt sich aus insgesamt drei Erhöhungsschritten bei einer Laufzeit von zweieinhalb Jahren. Der erste Schritt erfolgt rückwirkend ab 1. März 2018, der zweite Schritt ab 1. April 2019 und der dritte Schritt ab 1. März 2020.
Zusätzlich werden ab 1. März 2018 die besonderen Stufen regelungen für die Entgeltgruppen 2 und 9a im Bereich der handwerklichen Tätigkeiten aufgehoben. Dadurch werden in der Entgeltgruppe 2 die Stufe 6 und in der Entgeltgruppe 9a die Stufen 5 und 6 für die Beschäftigten geöffnet und es entfällt die Verlängerung der Stufenlaufzeiten in der 9a.
Außerdem erhalten die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1–6, S2–S4 sowie P5 und P6 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro.
Auszubildende
Die Entgelte für Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten werden zum
1. März 2018 um 50 Euro und zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro erhöht.
Der Urlaubsanspruch für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten erhöht sich ab dem Urlaubsjahr 2018 um 1 Tag auf 30 Urlaubstage.
Die bisherige Übernahme regelung für Auszubildende wird bis zum 31. Oktober 2020 wieder in Kraft gesetzt.
2018 werden für die betrieb lichschulischen Ausbildungsver hältnisse in Gesundheitsberufen Tarifverhandlungen aufgenom men um sie in den TVAöD einzu beziehen. Für die Auszubilden den in dualen Studiengängen werden entsprechende Verhand lungen nach dem Abschluss
der Tarifverhandlungen aufgenommen.
Die Schülerinnen und Schüler in der Operationstechnischen Assistenz und in der Anästhesietechnischen Assistenz sowie nach dem Notfallsanitätergesetz werden bereits ab dem
1. März 2018 in den Geltungsbereich des TVAöD einbezogen.
Die Schülerinnen und Schüler in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin/zum Erzieher nach landesrechtlicher Regelung werden ebenfalls ab dem 1. März 2018 in den TVAöD einbezogen.
Krankenhaus
Nach Beschluss der von der Bundesregierung geplanten Gesetzesänderungen zur Krankenhausfinanzierung (Refinanzierung der Personalkosten in der Pflege) werden Verhandlungen aufgenommen:
- zur Erhöhung des Zeitzuschlags für Samstagsarbeit und
- zur Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit,
- Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte bei Wechselschichtarbeit.
Der Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit wird zum 1. Januar 2019, zum 1. Januar 2020
sowie zum 1. Januar 2021 um jeweils einen zusätzlichen Urlaubstag bei entsprechender Veränderung der Höchstgrenzen erhöht.
Jahressonderzahlung Ost
Die Jahressonderzahlung Ost wird ab 2019 in vier Schritten auf 100 Prozent der Bemessungssätze West angehoben.
Weitere Regelungen
Die Regelungen zur Altersteilzeit werden für die Dauer der Laufzeit bis 31. August 2020 verlängert.
Nach Abschluss der Tarifrunde 2018 werden auf Spitzenebene Tarifverhandlungen zu den Regelungen bei Leistungsminderung aufgenommen. In diese Verhandlungen werden auch Regelungen für den Bereich der Bundeswehrfeuerwehren einbezogen.
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