Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände ihr Sonderarbeitsrecht weiterhin auf Erfolgskurs sehen. So sei es gelungen, im aktuellen Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen die Entgeltregelungen der Kirchen auf dem Dritten Weg den gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen gleichzusetzen, was sie auch verdient hätten und gleichzeitig von Ansprüchen der Mitarbeitervertretungen verschont zu bleiben. Diese würden mit vollem Recht, anders als Betriebs- und Personalräte im Gesetz nicht erwähnt, denn sie seien ja auch keine Betriebs- oder Personalräte (wäre ja noch schöner!).
Man nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Gesetzgeber sich vom Irrweg verabschiedet hat, in vermeintlichen Schutzgesetzen den "betrieblichen Interessenvertretungen" Rechte einzuräumen, welche womöglich dann Mitarbeitervertretungen auch zu haben glauben, weil sie sich mit den "Interessenvertretungen" mitgemeint sehen! (Man müsse sich schon auch fragen, ob nicht die Informationsrechte, die etwa das Teilzeitbefristungsgesetz den betrieblichen Interessenvertretungen und damit auch den kirchlichen Mitarbeitervertretungen einräume, ohne dass diese sich dagegen wehren können, gegen die Verfassung sowie die Weimarer Reichsverfassung verstoßen.)
Im Übrigen, was nun Gleichstellungsfragen betreffe, sei mit der einmaligen Erwähnung von Frauen in der MAVO, nämlich im § 26, deren Einmaligkeit deutlich betont (Männer werden gar nicht erwähnt!), während das Betriebsverfassungsgesetz mit seinen ständigen und wiederholten Regelungsbemühungen zur "Gleichstellung von Männern und Frauen" vielleicht den weltlichen, aber sicher nicht den kirchlichen Verhältnissen gerecht werde.
Vorletztes Gerücht
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