Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU) von der AK erwarte, dass diese sicherstellt, dass die gesellschaftliche Spaltung auch in der Caritas ihren Ort finde. Hierfür seien eine deutliche Spreizung der Vergütungen, die Abschaffung von Besitzstandsregelungen, die Abkoppelung vom BAT/TVöD sowie die Beibehaltung der sachgrundlosen Befristung wesentliche Elemente.
Auch die Dienstgemeinschaft habe ein Recht darauf, an der gesellschaftlichen Spaltung teilzuhaben! Und entsprechende Entwicklungen würden auch die Freude von Vorständen, Geschäftsführern und Leitungskräften von caritativen Unternehmen befördern.
Vorletztes Gerücht
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