Montag, 3. April 2017

Seminar: Allgemeine Aufgaben der MAV in kirchl. Einrichtungen

Die Kirchen und ihre Einrichtungen erlassen ein eigenes Kirchenrecht für die Interessenvertretungen in ihren Betrieben, wobei sich das Kirchenrecht wesentlich vom weltlichen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterscheidet.
 Wie wirken sich diese unterschiedlichen "Betriebsverfasssungen" auf die Vertretung der Interessen der Beschäftigten in kirchlichen Betrieben aus? Welche Unterschiede gibt es zwischen den Regelungen im evangelischen und katholischen Bereich? Welchen Wert und welche Perspektiven haben die kirchlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsregelungen?
Das sind die Themen eines ver.di b+b - Seminars vom
30.05.2017, 12:00 – 02.06.2017, 15:00 – in Fulda

Zielgruppe: Mitglieder der Mitarbeitervertretung in evangelischen und katholischen Einrichtungen
Freistellung: § 19 Abs. 3 MVG, § 16 Abs. 1 MAVO

Weitere Informationen siehe: https://gesundheit-soziales.verdi.de/service/seminare

Anmeldeschluss ist der 21. April 2017

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