Dienstag, 13. Dezember 2016

Die Lage der AK Caritas nach den Pressemitteilungen von West und Ost

PRESSEMITTEILUNG    der Mitarbeiterseite der Caritas-AK-Region Ost vom 12. Dezember 2016

Caritas-Tarifrunde 2016 – Lohnungerechtigkeit zwischen Ost und West
Mitarbeiterseite fordert: Gleichen Lohn für gleiche Arbeit für 30.000 Caritas-Beschäftigte im Osten

Am 15. und 16. Dezember 2016 geht es bei den Verhandlungen in Magdeburg für die Mitarbeiterseite um die Angleichung der Gehälter der 30.000 Caritas-Beschäftigten im Osten, an die der West-KollegInnen.Denn Caritas-Beschäftigte im Westen profitieren bereits seit Juni 2016 von der in diesem Jahr beschlossenen Tariferhöhung.Für die KollegInnen im Osten liegen die Löhne jedoch aktuell bis zu 13 Prozent unter denen der Caritas-Beschäftigten im Westen – und das für die gleiche Arbeit mit einer Stunde mehr Regelarbeitszeit.
Seit Jahren entsprechen die Verhandlungsergebnisse der Regionalkommission Ost nicht den Abschlüssen der Bundeskommission.Deshalb fordern MitarbeiterInnen im Osten, dass sie ab sofort den gleichen Lohn erhalten, wie ihre KollegInnen im Westen.„Nicht nur, dass die Caritas-Beschäftigten im Bereich der Regionalkommission Ost im Vergleich zum Bundesmittelwert zwischen 40 und 230 Euro weniger im Monat verdienen,sie mussten bereits in der Tarifrunde 2014 einen Lohnverlust zwischen 300 Euro und 1100 Euro hinnehmen – eben wegen einer zeitlichen Verzögerung der Tariferhöhungum insgesamt zwei Jahre“, sagt Andreas Jaster, Sprecher der Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes.
Zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Bundesbeschlüsse in der Regionalkommission Ost in den vergangenen Tarifrunden:
·        2008: 18 Monate
·        2010: 12 Monate (1. Erhöhung), 18 Monate (2. Erhöhung)
·        2012: 18 Monate (1. Erhöhung), 24 Monate (2. Erhöhung)
·        2013: 10 Monate (1. Erhöhung), 14 Monate (2. Erhöhung)
Weitere Nachteile für Caritas-Beschäftigte im Osten:
·        Für die unteren Lohngruppen wurden bei der vorletzten Tarifrunde keine Erhöhungen geleistet.
·        Im Osten liegt die Regelarbeitszeit bei 40 Stunden in der Woche, im Westen bei 39 Stunden.
·        Das Weihnachtsgeld in den neuen Bundesländern beträgt bei der Caritas lediglich 57,5 Prozent des Septemberentgeltes.
 
Bis zum Jahr 2009 glichen sich die Tarifgebiete bis auf ca. 95 Prozent an. Seit sechs Jahren ist diese Entwicklung im Osten wieder gegenläufig.Aus Sicht der Mitarbeiterseite stellt die Lohnungerechtigkeit im Bereich der Regionalkommission Ost eine Missachtung der katholischen Soziallehre dar.Die Vertreter der Mitarbeiterseite der Region Ost fordern daher jetzt für die 30.000 MitarbeiterInnen des katholischen Wohlfahrtsverbandes (neue Bundesländer, Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein)in der Tarifverhandlung eine Vergleichbarkeit der Tabellen Ost/West und eine deutliche Angleichung an die mittleren Werte der Bundesebene der Caritas.

Die Pressemitteilung der Mitarbeiterseite der Bundeskommission vom 9. Dezember 2016 bezieht sich formal zwar auf das gesamte Gebiet der bundesdeutschen Caritas, deutet aber an, dass der 3. Weg sich im Osten in eine Sackgasse abzuspalten beginnt. Insofern darf man hier getrost von einer Pressemitteilung Caritas West reden.

Tarifrunde 2016/2017: Entgelterhöhung von 2,35 Prozent für Caritas-Beschäftigte zum 1. Januar 2017 möglich
Neue Entgeltordnung für Pflegeberufe beschlossen/ Verbesserungen für Pflegekräfte erreicht

Köln. Nur mit knapper Mehrheit beschließt die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes am gestrigen Abend eine neue Entgeltordnung für die Pflegeberufe bei der Caritas; orientiert an der Entgeltordnung des TVöD. In Kombination mit der jetzt möglichen Steigerung der Regelvergütung für Caritas-Beschäftigte ab 1. Januar 2017 von 2,35 Prozent bringen die neuen Eingruppierungen für alle Pflege-Beschäftigten Verbesserungen. Die Mitarbeiterseite (ak.mas) bedauert allerdings, dass es nicht gelungen ist, die Gehälter der Pflegehilfskräfte an das Lohn-Niveau des öffentlichen Dienstes heranzuführen.
Mit einer neuen Entgeltordnung – zunächst im ersten Schritt für die Kranken- und die Altenpflege – will die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (ak.mas) den Anschluss an die Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes (TVöD) behalten. Daher hatte sie die zweite Stufe der bereits im Juni vereinbarten Entgelterhöhung von 2,35 Prozent für die Beschäftigten bei der Caritas an die Einführung der Entgeltordnung für die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas gekoppelt.
„Wir sind erleichtert, dass wir eine Tariferhöhung für die Beschäftigten bei der Caritas erreichen konnten. Aber leider ist es uns nicht gelungen, die Gehälter der Pflegehilfskräfte an das Lohn-Niveau des öffentlichen Dienstes anzugleichen“, sagt Rolf Cleophas, Pressesprecher der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission. Für die Pflegehilfskräfte liegen die Tabellenwerte der AVR bis zu 20 Prozent unter den entsprechenden Tabellenwerten des TVöD. Dabei seien es meist hoch engagierte, fast ausschließlich weibliche Pflegehilfskräfte, die von ihrem Gehalt kaum ihren Lebensunterhalt und ihre Altersversorgung sichern könnten. „Mehr als eine zusätzliche Gehaltssteigerung von 1,5 Prozent für die Pflegehilfskräfte war mit der Arbeitgeberseite nicht verhandelbar“, so Cleophas.
Jetzt wird der Beschluss in den sechs Regionen umgesetzt. Aber gerade die Region Ost hat noch nicht einmal den ersten Schritt der Tariferhöhung nachvollzogen. Immer wieder muss die Mitarbeiterseite in den Verhandlungen feststellen, dass die Übertragung der TVöD-Regelungen auf Caritas-Verhältnisse äußerst mühsam ist. Die Verhandlungen für die Überleitung sämtlicher Beschäftigten in die Entgeltordnung werden in den kommenden Monaten fortgesetzt.

1 Kommentar:

  1. Dritter Weg ohne Streikrecht = kollektives Betteln; und die Arbeitgeber zahlen nicht mehr, als "nach Marktlage" zur Personalgewinnung bezahlt werden muss;

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