Freitag, 9. Dezember 2016

Beschlüsse der Bundeskommission der AK Caritas vom 8. Dezember 2016

Gestern abend hat die Bundeskommission der AK in Köln die Umsetzung der Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes für den Caritasbereich fortgesetzt. Inbesondere beschlossen wurde eine neue neue, an der Entgeltordnung des TVöD orientierte, Entgeltordnung für die Pflegeberufe bei der Caritas.

Für die Anlagen 31 und 32 wird es künftig eine sogenannte "P-Tabelle" geben.

Der am TVöD orientierte zweite Erhöhungsschritt von 2,35 % ab Januar 2017 (nach der ersten Erhöhung in Höhe von 2,4 % im Juni 2016)  ist mit dem Kölner Beschluss für die regionale Umsetzung freigegeben. Dieser zweite Erhöhungsschritt war im Beschluß vom 16. Juni 2016 mit der Einführung einer neuen Entgeltordnung verknüpft.

In Bayern wird die Erhöhung zum 1. Januar wegen einer entsprechenden regionalen Vorlage unmittelbar wirksam, in den anderen Regionen muss die Erhöhung noch durch die jeweiligen Regionalkommissionen beschlossen werden.

Ein Antrag zur Ärztevergütung ist in der Bundeskommission gescheitert. Die Regionen sind allerdings ausweislich eines entsprechenden Beschlusses der Regionalkommission NRW frei, den MB-Abschluss für ihren Bereich umzusetzen. (Die Hintergründe dieses augenscheinlichen Widerspruchs sind kompliziert.)


siehe auch:
akmas zum BK-Beschluss
Beschlusstext (auf schiering.org)
Pressemitteilung der Mitarbeiterseite der AK vom 9.12.2016
Pressemitteilung der Dienstgeberseite vom 9.12.2016

3 Kommentare:

  1. Bekommen auch die Mitarbeiter der Anlage 2 die Erhöhung um 2,35 % zum 1.1.2017?

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    1. Ja, überall dort, wo die Beschlüsse regional umgesetzt werden bzw. wo sie es schon (per beschlossener Automatik wie in Bayern) schon sind. Nach unseren Informationen tagen noch fast alle Regionalkommissionen im Dezember.

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  2. Die beiden letzten Absätze der "Pressemitteilung der Mitarbeiterseite der AK vom 9.12.2016" erscheinen bemerkenswert.

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