Dienstag, 6. Dezember 2016

Operation Entlastung

Unser Arbeitsleben wird immer schneller. Aufgaben ändern sich, der Druck wächst, immer mehr Beschäftigte berichten von Stress und Überforderung. „Höheres Entgelt ist eine Sache, aber die Beschäftigten machen deutlich, dass ihnen zunehmend auch Regelungen zur Arbeitszeit und Entlastung wichtig sind“, sagt Norbert Reuter, Leiter der tarifpolitischen Grundsatzabteilung des ver.di-Bundesvorstands. In immer mehr Tarifverträgen verschiedenster Branchen werden Regelungen zur Entlastung der Beschäftigten vereinbart, eine Reaktion auf sich wandelnde Anforderungen und immer mehr Arbeitsverdichtung.
So fehlen beispielsweise nach ver.di-Berechnungen bundesweit 162.000 Stellen in Krankenhäusern. In allen Berufsgruppen der Krankenhäuser ist mehr Personal nötig, um eine gute Versorgung der Patienten gewährleisten zu können, allein in der Pflege fehlen 70.000 Stellen. Nicht nur die Patienten leiden unter der Personalnot, auch die Beschäftigten. Im ver.di-Fachbereich Gesundheit und soziale Dienste ist deshalb eine bundesweite Tarifbewegung für einen Tarifvertrag Entlastung angelaufen. ver.di fordert mehr Personal, verlässliche Arbeitszeiten und einen Belastungsausgleich. Zwar hält die Gewerkschaft weiter daran fest, dass die Politik für ausreichend Personal und damit für eine sichere Versorgung der Patient/innen sorgen muss. Aber gute Arbeitsbedingungen werden üblicherweise in Tarifverträgen geregelt.
Vorbild Charité

Die Kolleg/innen an der Berliner Uniklinik Charité sind die ersten, die mehr Personal tariflich durchgesetzt haben. Erstmals wurden dort für bestimmte Stationen wie die Intensivmedizin oder die Kinderklinik Mindestbesetzungen tariflich festgeschrieben. Ein paritätisch besetzter Ausschuss von Arbeitnehmer/innen und Arbeitgebern wacht über die Einhaltung. Wird die Mindestbesetzung nicht erreicht, können sogar Betten gesperrt werden. „Wir verzeichnen Personalzuwächse“, sagt Carsten Becker, Vorsitzender der ver.di-Betriebsgruppe an der Charité. Jetzt müsse in den kaufmännischen Strukturen des Klinikums umgedacht werden, weg von Fallpauschalen und der Orientierung an Budgets hin zu einem personalorientierten Verhalten. Fünf Jahre haben die Charité-Kolleg/innen für diesen Tarifvertrag gekämpft. Carsten Becker vergleicht den Weg mit einem Marathonlauf. Bei Kilometer 30 sei man jetzt angekommen, die eine Hälfte der Strecke sei der Weg bis zur Unterschrift, die andere der zur Umsetzung des Vertrages.
In die von ver.di gestartete bundesweite Tarifbewegung Entlastung werden Krankenhäuser aller Träger einbezogen – ganz gleich ob öffentlich, freigemeinnützig, konfessionell oder privat. „In vielen Kliniken kann die Versorgung nur noch gewährleistet werden, weil die Beschäftigten alles aus sich raus holen. Das geht nur auf Kosten der eigenen Gesundheit. Das muss sich ändern, deshalb machen wir die Personalausstattung jetzt zum Gegenstand unserer Tarifbewegung für einen Tarifvertrag Entlastung“, sagt Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands. Die Beschäftigten in den Kliniken seien nicht länger bereit, ständig auf ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zu verzichten und regelmäßig aus ihrem freien Wochenende zu kommen, um den chronischen Personalmangel individuell auszugleichen.
Der Auftakt der Tarifbewegung wurde am 14. November im Saarland gemacht. ver.di hat gleichzeitig alle 21 Krankenhäuser des Bundeslandes aufgefordert, über einen Tarifvertrag Entlastung zu verhandeln. Die Finanzierungsbedingungen sind dort für alle Kliniken gleich. Deshalb fordert ver.di für alle Krankenhäuser einheitliche Regelungen zur Entlastung des Personals. Insgesamt fehlten dort 3.350 Stellen.
Resolution
Auch die jährlich stattfindende ver.di-Krankenhaustagung hat sich am 11. November in Berlin mit dem Thema Entlastung befasst. Die mehr als 300 Teilnehmer/innen, Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus öffentlichen, privaten und kirchlichen Krankenhäusern bundesweit, unterstützen die Tarifbewegung und haben eine Resolution unter dem Titel „Die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers endet dort, wo der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beginnt!“ verabschiedet.

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Quelle: ver.di Operation Entlastung

ver.di Gesundheit und Soziales: Tarifbewegung Tarifvertrag Entlastung

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