Montag, 2. Februar 2015

Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in der Tarifrunde 2014/2015 - Update 2. Februar 2015

Tarifrunden 2012 bis 2014

Wegstreckenübersicht 2. Weg/3. Weg
Update 2. Februar 2015

Seit unserer Übersicht vom 1.Januar 2015 ist folgendes passiert:

Die Verhandlungen in der RK Nord sind am 7. Januar 2015 erneut gescheitert. Ein AK/RK-Info hierzu gibt es nicht. Die akmas führt lediglich aus:

Die von den Dienstgebern immer wieder geforderte Spartenregelung für die Altenpflegeeinrichtungen war am Ende zwar vom Tisch; der Preis, den sie dafür hätte zahlen müssen, war der Mitarbeiterseite dann aber doch zu hoch. Für 2014 sollte es überhaupt keine Erhöhung geben, ab dem 01.01.2015 dann drei Prozent mehr und ab Dezember 2015 noch einmal 2,4% mehr..
Nun hat der Vermittlungsausschuss das Wort. Dieser tagt voraussichtlich Anfang Februar 2015.
Die Regionalkommission Ost hat am 29. Januar 2015 die Tarifeinigung vom 10. Dezember in die redaktionelle Endfassung gebracht. Die Ergebnisse sind bislang nicht veröffentlicht. Zum Beschlußinhalt und der Bewertung verweisen wir auf unserere Blogeinträge vom 2. Januar 2015 und 5. Januar 2015

Ab 1. März 2015 werden die Tabellen in den Regionen NRW/Bawü/Mitte/Bayern wieder weitgehend denen des TVöD entsprechen. Für Tarifvergleiche durch die Dienstgeberseite der AK oder durch Wohlfahrt intern lohnt sich bis dahin das Warten.
(Man verzeihe uns diesen ironischen Schlenker, aber bei der Recherche ist uns noch einmal der Beitrag in der Neuen Caritas ("Die Caritas zahlt vergleichsweise gut") unter die Augen gekommen, in dem vor unseriösen Tarifvergleich gewarnt wird und dann gleich ein solcher vorgenommen wird:

"8. Durch die Wahl des 1. Dezember 2012 als Stichtag für den Vergleich liegt die Vergütung nach AVR-Caritas trotz eigentlich identischer Vergütungssystematik in Variante 1 leicht über der des TVöD. Dies liegt daran, dass in der AVR-Caritas am 1. November 2012 eine lineare Erhöhung der Tabellenwerte stattgefunden hat, die im TVöD erst am 1. Januar 2013 vollzogen wird.
Hat doch seinerzeit in der Tarifrunde 2012/2013 die AVR-Caritas mit der auf den 1.11. 2012 vorgezogenen Erhöhung der 2. Stufe  nur die verspätet vorgenommene Erhöhung der 1. Stufe kompensiert. Man glaubt manchmal, dass diese Praktiken nur noch vorgenommen werden, um unseriöse Tarifvergleiche zu ermöglichen.
Bei unserer Bewertung wiederholen wir uns:

Es gibt wie im öD eine zeitlich gestreckte Gesamttariferhöhung von mindestens 5,472 %. Die Erhöhungsschritte und auch die Zuweisung des Sockelbetrags von 90 Euro erfolgen gegenüber dem TVöD verzögert, sodaß sich im Ergebnis auf die Tarifrunde 3/2014-2/2016 in der Summe Verschlechterungen ergeben, die in den unteren Lohngruppen stärker ausfallen.
Der Hinweis auf die Umsetzung in den Regionalkommission besagt: dort können die Beschlüsse im Ergebnis im  Rahmen der Bandbreiten erhöht oder auch abgesenkt werden oder die Übernahme unterbleibt vollständig. Der Entscheidungsrahmen der Regionalkommissionen (Bandbreiten bei Vergütung und Umfang von Arbeitszeit und Urlaub) ist juristisch nicht ohne Haken (Erhöhungszeitpunkt, Sockelbetrag u.ä.). Die Begrenzung der Bandbreiten auf 15 %, die zum 1.3.2015 vorgesehen ist, hat eher symbolische Bedeutung. Die Bandbreite nach oben ist eher nur ein (schlechter) paritätischer Scherz (weil ohne realistische Bedeutung), die Begrenzung der Bandbreite nach unten hindert nicht das Verharren auf einen schlechten status quo.

Ab dem 1.3.2015 sind die Tabellen dann wieder (sofern sie es zuvor gewesen sind) identisch mit denen des TVöD, weil die Erhöhungsarithmetik identisch ist.

Die folgende Übersicht stellt in Spalten die letzten Tarifrunden dar. Darunter folgen in denselben Spalten die Entsprechungen der AK auf Bundesebene sowie in den Regionalkommissionen.

Die Meldung auf www.akmas.de, dass seit 307 Tagen die Arbeit der Caritas in der Region Nord  weniger wert ist, ist etwas differenzierungsbedürftig: die geringere Wertigkeit setzt sich in allen Regionen, auch in den Regionen Mitte, Bawü, NRW, Bayern und Ost - zumindest in den unteren Lohngruppen - weiter fort, weil der Sockelbetrag erst am 1.3.2015 greift.
Es greift hier dann auch Futur 2: soweit der BK-Beschluss in seinen wesentlichen Inhalten in den Regionen umgesetzt wird, wird im künftigen Rückblick im Zeitraum 1.3.2014 bis 29.2.2015 die Arbeit der Caritas in allen Regionen weniger wert gewesen sein!


Tarifrunde TVöD
2014/2015
Tarifrunde MB/TV-Ärzte/VKA 2013/2014Tarifrunde TVöD
2012/2013
Einigung 1.4.2014 (1)*
Erklärungsfrist**: 30.4.2014
Laufzeit 1.3.2014-29.2.2016
Einigung: 6.3.2013 (1)*
Erklärungsfrist**: 23.3.2013
Laufzeit: 1.1.2013-30.11.2014
Einigung 31.3.2012 (1)*
Erklärungsfrist**: 30.4.2012
Laufzeit 1.3.2012-28.2.2014
Lineare Erhöhungen:
1.3.2014: + 3,0 %, mind. 90 €
1.3.2014: + 2,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, einheitlicher Jahresurlaub 30 Tage...)
Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.4.2013...)
Lineare Erhöhungen:
1.3.2012: + 3,5 %
1.1.2013: + 1,4 %
1.8.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)



AVR Caritas Bundeskommission


AVR Caritas BundeskommissionAVR Caritas BundeskommissionAVR Caritas Bundeskommission
BK-Beschluss: 27.9./23.10.2014 (2)BK-Beschluss: 13.6.2013 (2)BK-Beschluss: 28.6.2012 (2)
Beschluss am 27.9.2014/23.10.2014
1.7.2014: 3,0 %
1.3.2015: Im Fall dass die 3%ige Erhöhung niedriger als 90 Euro ausgefallen ist: Aufstockung auf 90 Euro, dann Erhöhung um 2,4 %
Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.10.2013...)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)



AVR Caritas Regionalkommissionen


RK BawüRK BawüRK Bawü
RK-Beschluss: 8.10.2014 (4)RK-Beschluss: 18.2.2014 (7)RK-Beschluss: 16.11.2012 (6)
Erhöhung gemäß BK-Beschluss: 3 % ab 1.7.2014, zum 1.3.2015 zunächst Anhebung auf Sockelbetrag 90 Euro dann weitere Erhöhung um 2,4 %Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(Erhöhungen von 1/2013 bis 2/2014 sind in 3/2014 auszuzahlen; zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.10.2013; als Kompensation für die verpätete Erhöhung des BD-Entgelts gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 150 €...)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)
Die Tabellen der abgesenkten unteren Lohngruppen nehmen an der Erhöhung teil, bleiben aber weiterhin bis 31.12.2016 bestehen
RK BayernRK BayernRK Bayern
RK-Beschluss: 13.20.2014 (5 bzw. 6)RK-Beschluss: 2.7.2013 (3)RK-Beschluss: 27.7.2013 (4)
Einmalzahlung in Höhe von 20,9 % im Dezember 2014 für im Dezember 2014 beschäftigte Arbeitnehmer
ab 1.1.2015 3 % Erhöhung, zum 1.3.2015 zunächst Sockelanhebung um 90 Euro, dann weitere Erhöhung um 2,4 %
Lineare Erhöhungen:
1.7.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.7. durch 125 € Einmalzahlung)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)

RK MitteRK MitteRK Mitte
RK-Beschluss: 2.10.2014 (3)RK-Beschluss: 29.10.2013 (6)RK-Beschluss: 6.2.2013(7)
Einmalzahlung zum 1.12.2014 in Höhe von 18 % der Monatsvergütung
ab 1.1.2015 3 % Erhöhung, zum 1.3.2015 zunächst Sockelanhebung um 90 Euro, dann weitere Erhöhung um 2,4 %
Lineare Erhöhungen:
1.11.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.11. durch verschiedene Einmalzahlungen)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)

Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: + 3,5 %
1.1.2013: + weitere 1,4 %
1.1.2013: + weitere 1,4 %
(+ Kompensation für die verzögerte Erhöhung 9/2012-12/2012)
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)
RK NordRK NordRK Nord
RK-Beschluss:RK-Beschluss: 25.9.2013 (5)RK-Beschluss: 20.9.2012 (5)
keinen Beschluss gab es am:
3.4.2014
18.6.2014
23.7.2014
8.10.2014
20.11.2014
08.12.2014
07.01.2015

Lineare Erhöhungen:
1.10.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.10. durch 1100 € Einmalzahlung)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)

Lineare Erhöhungen:
1.10.2012: + 3,5 %
1.1.2013: + 1,4 %
1.8.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)
RK NRWRK NRWRK NRW
RK-Beschluss: 13.11.2014 (5 bzw. 6)RK-Beschluss: 11.9.2013 (4)RK-Beschluss: 4.7.2012 (3)
Erhöhung gemäß BK-Beschluss:
3 % ab 1.7.2014, zum 1.3.2015 zunächst Anhebung auf Sockelbetrag 90 Euro dann weitere Erhöhung um 2,4 %

Lineare Erhöhungen:
1.7.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.7. durch verschiedene Einmalzahlungen)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)

RK OstRK OstRK Ost
RK-Beschluss: 10.12.2014 (7)RK-Beschluss: 27.2.2014 (8)RK-Beschluss: -
  • Erhöhung der Tabellenwerte um 3 % zum 1.1.2015
  • zweiter Schritt der Erhöhung der Tabellenwerte um 2,4 % zum 1.10.2015 mit Ausnahme der Altenhilfe und einzelner unterer Lohngruppen (mit 90 Euro Sockelbetrag)
  • zweiter Schritt Erhöhung der Tabellenwerte um 2,4 % zum 1.1.2016 in der Altenhilfe (mit 90 Euro Sockelbetrag)
  • zweiter Schritt Erhöhung der Tabellenwerte in unteren Lohngruppen der Anlage 3 (Ost und West) und Anlagen 31 und 32 (nur Ost) in zwei Teilschritten zum 1.1.2016 und 1.3.2016
Lineare Erhöhungen:
1.4.2014: +2,6 %
1.8.2014: +2,0 %
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Es gibt hier kein Kommissionsergebnis, sondern nur ein ohne Beteiligung der Mitarbeiter durchgeführtes Vermittlungsverfahren am 17.12.2013. Im Vergleich zu den anderen Regionen erfolgt zusätzlich zum wachsenden Abstand zu den anderen Regionen eine heftige Differenzierung innerhalb der Region nach Bundesländern, sogar noch innerhalb der einzelnen Anlagen (z.B. Anlage 33: "Kita"/"Nicht-Kita"). Die Ergebnisse sind hier nicht darstellbar.
vgl. RK-Info 23.12.2013


Anmerkungen:

In die Tabelle aufgenommen sind nur die wesentlichen Tarif- und Kommissionsergebnisse. Die Tabelle erhebt nicht den Anspruch, die Tarife und die Situation in ihrer ganzen Differenziertheit darzustellen. Die Tendenz wird aber deutlich: der 3. Weg folgt den Ergebnissen des 2. Weges immer verzögert (oder nie) und in den meisten Fällen verschlechternd.

* die in Klammer gesetzte Zahl hinter dem Einigungstermin bzw. Beschlusstermin bezeichnet die zeitliche Rangfolge
** Stichwort „Erklärungsfrist“.
Bei den Kommissionsbeschlüssen ist die Erklärungsfrist nicht angegeben; eine solche gibt es eher nicht. Die Inkraftsetzung erfolgt vielmehr gemäß der „Richtlinien für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes durch die Diözesanbischöfe“. Die Billigung der Einigung, die im 2. Weg üblicherweise paritätisch durch beide Seiten erfolgt, ist im 3. Weg nicht vorgesehen.

PS. Korrekturen, Anmerkungen, Kritik nehmen wir gerne entgegen, sowohl über die Kommentarfunktion als auch per Email an die Redaktion caritasverdiblog@gmail.com

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