Sonntag, 24. November 2013

Papst Franziskus: Die „Mystik“ in der katholischen Soziallehre

Eine „Sozialenzyklika im Kleinen“ hat Papst Franziskus am Donnerstagabend in Form einer Videobotschaft verbreitet. Er fasste darin einige Punkte der katholischen Soziallehre zusammen, die er mit neuen Perspektiven und Interpretationen versah. Im Einzelnen sprach der Papst über sein Bild der Globalisierung, über die gesellschaftliche Rolle jugendlicher und alter Menschen, über Solidarität, die heutzutage geradezu als „Schimpfwort“ gelte, und er ermutigte ausdrücklich die Wirtschaftsform der christlichen Genossenschaft.
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„Wer in der Wirtschaft und der Finanz wirkt, ist sicherlich vom Profit angezogen, und wenn er nicht achtgibt, gerät er in den Dienst des Profits an sich und wird Sklave des Geldes. ... Es braucht Mut, Nachdenken und die Kraft des Glaubens, im Markt zu stehen, im Markt zu stehen mit einem leitenden Gewissen, das die Würde der Person in den Mittelpunkt stellt und nicht den Götzen Geld.“
und
„Wird die Soziallehre gelebt, dann generiert sie Hoffnung. Auf diese Weise kann jeder in sich die Kraft finden, mit der Arbeit eine neue soziale Gerechtigkeit zu fördern. Man könnte festhalten: Die Anwendung der Soziallehre der Kirche enthält eine Mystik. Ich wiederhole das Wort: eine Mystik. Sie scheint dir unmittelbar etwas wegzunehmen; wenn du die Soziallehre anwendest, scheint sie dich aus dem Markt und den geltenden Regeln hinauszuführen. Sieht man hingegen auf die Gesamtergebnisse, dann bringt diese Mystik einen großen Gewinn. Denn sie ist imstande, Entwicklung zu schaffen, und zwar gerade weil sie verlangt, sich der Arbeitslosen anzunehmen, der Schwäche, der sozialen Ungerechtigkeiten, und weil sie den Verzerrungen einer ökonomistischen Vision widersteht.“
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Dieser Text stammt von der Webseite http://de.radiovaticana.va/news/2013/11/22/franziskus:_die_%E2%80%9Emystik%E2%80%9C_in_der_katholischen_soziallehre_/ted-748972 des Internetauftritts von Radio Vatikan

In der kath. Soziallehre ist nirgends vom "Dritten Weg" und der "Dienstgemeinschaft" die Rede - aber sehr viel von Gewerkschaft und Tarifvertrag.

Ausdrücklich lud der Papst aber auch dazu ein, die Wirtschaftsform der christlichen Kooperativen neu zu denken. Katholische Genossenschaften als Umsetzung der Sozialenzyklika Rerum Novarum bezeugten die Kraft des Glaubens, „der damals wie heute dazu in der Lage ist, konkretes Handeln einzugeben, um auf die Bedürfnisse der Menschen zu antworten.“
Wäre die Umwandlung der kirchlichen Altenheime und Krankenhäuser in "Genossenschaften" eine Alternative zum Tarifvertrag? Die Beschäftigten wären dann nicht als Arbeitnehmer tätig, sondern als Genossenschaftsmitglieder zugleich auch Miteigentümer ihrer Einrichtung.
Ein radikaler Gedanke. Und ein Gegenentwurf zur These von Lütz über die "Krankenhäusern aus katholischer Tradition"? Vielleicht: der Vorschlag zielt jedenfalls ganz in der Tradition Benedikts auf eine Entweltlichung ab. Aber das Problem des Preis- und Lohnkostenwettbewerbs der Branche wird dadurch nicht beseitigt. Wir brauchen eine gemeinsame, faire Wettbewerbsgrundlage für alle. Wir brauchen einen "Allgemein Verbindlichen Sozialtarifvertrag" mit der damit verbundenen tarifvertraglichen Friedenspflicht. Und wir brauchen eine darauf beruhende Refinanzierung aller Anbieter.
Eine "Vergenossenschaftung" von einzelnen Einrichtungen führt ohne diese Grundlage nur zu unnötigen internen Häuserkonflikten.

Aber ein Gegensatz zwischen "Genossenschaft" und "Allgemein verbindlichem Tarifvertrag" muss gar nicht konstruiert werden. Auch Genossenschaftsmitglieder brauchen nämlich eine angemessene Vergütung ihrer Arbeit. Und die von Franziskus ausdrücklich in Bezug genommene Sozialenzyklika Rerum Novarum spricht (im 19. Jahrhundert entstanden) schon sehr positiv von den Arbeitervereinen - den heute so bezeichneten Gewerkschaften - und verlangt im Übrigen den "familiengerechten Lebenslohn", also einen Lohn, der ausreicht, den Arbeitnehmer und seine Familie auch im Alter auskömmlich zu versorgen. Ein Stundenlohn von 11,35 Euro wäre heute schon erforderlich, um nach 45 Beitragsjahren eine Rente zu bekommen, die oberhalb von Hartz IV liegt! Dieses Ziel ist wohl nur mit einem tariflichen Mindestlohn über einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag zu erreichen.

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