Dienstag, 1. November 2022

Drei Jahre VDD Verbandsrat

Nach der Reform des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) zum 1. November 2019 ist der neu geschaffene Verbandsrat ein auf Partizipation ausgerichtetes, zentrales Beratungs- und Entscheidungsorgan installiert, das mindestens drei Mal im Jahr tagen soll.
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Nach seiner Konstituierung im Frühjahr 2020 wird sich der Verbandsrat mit grundsätzlichen Fragen und Herausforderungen der katholischen Kirche in Deutschland befassen müssen.
Hierzu zählen unter anderem
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  • Klärung, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt die Kirche in Deutschland die grundgesetzlich zugestandenen Autonomiebereiche eigenständig ausfüllen kann und will (etwa im Bereich des Arbeits- und Datenschutzrechts).
Es ist schon erstaunlich - nach Jahren bzw. nach Jahrzehnten der kirchlichen Rechtsetzung setzt sich der VDD nun erst einmal mit den Fragen auseinander, inwieweit kirchliche Autonomiebereiche etwa im Bereich des Arbeits- und Datenschutzrechts bestehen, und ob es überhaupt kirchliches Interesse ist, diese Autonomiebereich auch auszuschöpfen (wann war jetzt gleich wieder die Freiburger Rede zur "Entweltlichung"?)
Die Zusammensetzung des Verbandsrates vom 1. November 2019 bis zum 31. Oktober 2022 ist von der Vollversammlung des VDD beschlossen worden.
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  • Bischof Dr. Georg Bätzing (Limburg), Vorsitzender der Vollversammlung seit 3. März 2020
  • Kardinal Reinhard Marx (München und Freising)
  • Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln)
  • Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg)
  • Bischof Dr. Franz Jung (Würzburg), Vorsitzender des Verbandsrates (seit 25. Juni 2020)
  •  Bischof Dr. Felix Genn (Münster)
  •  Bischof Dr. Ulrich Neymeyr (Erfurt)
  •  Generalvikar Dr. Roland Batz (Regensburg)
  •  Generalvikar Alfons Hardt (Paderborn)
  •  Generalvikar P. Manfred Kollig SSCC (Berlin)
  •  Generalvikar Klaus Pfeffer (Essen)
  •  Generalvikar Dr. Clemens Stroppel (Rottenburg-Stuttgart)
  •  Generalvikar Andreas Sturm (Speyer)
  •  Finanzdirektorin Kirsten Straus (Trier)
  •  Finanzdirektor Dr. Josef Sonnleitner (Passau)
  •  Finanzdirektor Gerhard Stanke (Fulda)
  •  Prof. Dr. Thomas Sternberg (Zentralkomitee der deutschen Katholiken)
  •  Hildegard Müller (stellvertretende Vorsitzende des Verbandsrates seit 25. Juni 2020, Zentralkomitee der deutschen Katholiken) (beratend)
  •  Dr. Beate Gilles (Geschäftsführerin des VDD) (beratend)
  •  Dr. Matthias Meyer (stellv. Geschäftsführer des VDD und Leiter der Geschäftsstelle)
Quellen: Deutsche Bischofskonferenz

Erst einmal: Klasse - da entscheiden die Generalvikare und Bischöfe (also die Arbeitgeber) darüber, ob es weiterhin in "kirchlichem" Interesse liegt, gewerkschaftliche Betätigungen in den eigenen Einrichtungen zu blockieren.
Toll - sowas wünscht sich jeder Arbeitgeber.

Nach nunmehr drei Jahren sollte der Verbandsrat zumindest eine Klärung erreicht haben, inwieweit dem "zugestandenen Autonomiebereich" Grenzen gesetzt sind, und wo kirchliche Regelungen diese Schranken überschreiten. Es ist nicht "Fünf nach zwölf" - es ist schon deutlich später. Und anscheinend wurde der Weckruf von den Beteiligten über lange Jahre hin nicht gehört.

1 Kommentar:

  1. Soweit ich weiß, war das bislang kein Thema im Verbandsrat. Ich habe immer mal wieder bei Verbandsratsmitgliedern nachgefragt, wie's mit diesem Passus aussieht. Zuletzt hat der Berliner Generalvikar Kollig im Juli gesagt, dass er nicht mit einer Selbstbeschränkung auf diesen Gebieten rechne. (Hatte ich hier auch berichtet: https://artikel91.eu/2022/07/01/religionspolitik-und-akten-wochenrueckblick-kw-26-2022/)

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