Mittwoch, 23. November 2022

Ver.di-Pressemitteilung zur Grundordnung

wie wir gestern bereits berichteten, haben die Bischöfe der katholischen Kirche in Deutschland mehrheitlich auf der Beibehaltung des eigenen Arbeitsrechts geeinigt. Ver.di hat dazu eine Medieninformation „Katholische Kirche beharrt auf diskriminierendem Arbeitsrecht - Gesetzgeber muss eingreifen“ erstellt:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die heute von der Vollversammlung der Diözesen Deutschlands beschlossene neue Grundordnung der katholischen Kirche. „Die beschlossene Reform ist völlig unzureichend. Es darf nicht länger akzeptiert werden, dass die katholische Kirche in die Lebensführung ihrer Beschäftigten eingreift, Menschen diskriminiert und ihnen weiterhin grundlegende Rechte verweigert“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Bischöfe scheinen in einer völlig anderen Welt zu leben als der überwiegende Teil der Bevölkerung. Sie reagieren nur nach massivem öffentlichen Druck und dann auch nur mit minimalen Verbesserungen. Die Bundesregierung kann nicht länger dulden, dass unter dem Dach der Kirche in erheblichem Ausmaße Unrecht geschieht.“

So könne Beschäftigten der katholischen Kirche oder ihres Wohlfahrtsverbandes Caritas gekündigt werden, wenn sie aus der Kirche austreten. „Glaube ist eine sehr persönliche Angelegenheit, es darf doch nicht sein, dass man als Krankenschwester im Krankenhaus oder als Erzieherin in der Kindertagestätte seine Stelle verliert, wenn man sich entscheidet, nicht mehr einer Kirche anzugehören. Schließlich gibt man bei einem Kirchenaustritt weder die berufliche Professionalität noch das Engagement ab“, so Bühler. Ein weiterer Kündigungsgrund sei sogenannte „kirchenfeindliche Betätigung“. Was gegen die Werteordnung der Kirche verstoße, lege diese selbst fest. „Es kann zum Beispiel Kündigung drohen, wenn jemand für die Abschaffung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen demonstriert. Das ist nicht hinnehmbar“, stellte die Gewerkschafterin klar. Tarifverhandlungen auf Augenhöhe erteile die Kirchenspitze mit der neuen Grundordnung erneut eine Absage. Sie weigere sich weiterhin, das Grundrecht der Beschäftigten auf Streik anzuerkennen und bestehe auf einer schwächeren betrieblichen Mitbestimmung als im weltlichen Arbeitsrecht, auch Unternehmensmitbestimmung unter Beteiligung der Beschäftigten ist nicht in Sicht.

„Diese Realitätsverweigerung ist erstaunlich“, kritisierte Bühler. „Die rund 25.000 karitativen Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen finanzieren sich fast ausschließlich aus öffentlichen Mitteln. Trotzdem dürfen die katholischen Arbeitgeber mit Billigung des Staates ihren Beschäftigten Rechte vorenthalten, die in jedem anderen Betrieb gelten. SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag die Prüfung des kirchlichen Sonderrechts vereinbart. Die Bischöfe haben erneut gewichtige Argumente für ein Eingreifen des Gesetzgebers geliefert. Die Bundesregierung muss die nötigen Konsequenzen zu ziehen.“

Quelle: Ver.di-Pressemitteilung vom 22.11.2022



Die Beschlussversion der Grundordnung vom 22.11.2022 unterscheidet sich in den für abhängig Beschäftigte wesentlichen Punkten kaum vom bekannten Entwurf (siehe auch die Stellungnahme der EXPERTENINITIATIVE RELIGIONSPOLITIK zum Entwurf). Die ausführliche gewerkschaftliche Stellungnahme zum Entwurf für eine geänderte Grundordnung steht als PDF-Download hier zur Verfügung: https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/++co++116ec17a-6685-11ed-a39e-001a4a160100
Die neue Fassung der Grundordnung kann hier https://www.dbk.de/ueber-uns/verband-der-dioezesen-deutschlands-vdd/dokumente angesehen werden. Auch das Bistum Limburg hat den Entwurf veröffentlicht.
Dazu die Pressemeldung | Nr. 188 der deutschen Bischofskonferenz zur Neufassung "klick"

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