Dienstag, 22. November 2022

BREAKING NEWS - Grundordnung, Verpatzte Chance

wie katholisch.de soeben berichtet, ist die Neufassung der Grundordnung mehrheitlich beschlossen worden:
Die deutschen Bischöfe haben das kirchliche Arbeitsrecht mit dem Beschluss einer neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes grundlegend reformiert. Wie die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Dienstag mitteilte, hat der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) in seiner Vollversammlung die Musterordnung mit der notwendigen Mehrheit verabschiedet. Künftig soll damit der "Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre", rechtlichen Bewertungen entzogen werden, heißt es in der Grundordnung. Für eine zweite Ehe oder eine gleichgeschlechtliche Beziehung droht auch für katholische Beschäftigte nicht mehr die Kündigung. Damit die Grundordnung nun geltendes Recht wird, muss sie von den einzelnen Diözesanbischöfen für ihr Bistum als bischöfliches Gesetz in Kraft gesetzt werden. Zusammen mit der Grundordnung wurden auch "Bischöfliche Erläuterungen" veröffentlicht, die das kirchliche Arbeitsrecht theologisch begründen und Hinweise zu seiner Anwendung geben.
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Streiks und Verhandlung von Tarifverträgen ausgeschlossen

Keine grundlegenden Veränderungen gibt es im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts, wo die Kirche weiterhin auf den "Dritten Weg" setzt und das Betriebsverfassungsgesetz nicht anwendet. Auch künftig bleiben Streiks und die Verhandlung von Tarifverträgen also ausgeschlossen, die Kirche verzichtet auch nicht auf eigene Mitarbeitervertretungsordnungen und eine eigene kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit für das kollektive Arbeitsrecht.
(Quelle)
Die deutsche katholische Kirche bleibt also weiter auf protestantischen Pfaden. Im Widerspruch zum universellen Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche (can. 1286 CIC) wird weiterhin ein gewerkschaftsfeindliches eigenes Arbeitsrecht propagiert - und die im Katechismus (Nr. 2435) dokumentierte Glaubensvorgabe für katholische Mitarbeiter'Innen ausser Kraft gesetzt. Dass ein solches Streikverbot - wie das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat - unwirksam ist (weil das verfassungsrechtlich gewährleistete Koalitionsrecht beschränkt würde), schert die Bischöfe nicht im Geringsten.

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