Das Erzbistum Köln hat Mitarbeitenden per Dienstanweisung untersagt, Solidaritätsbekundungen in die dienstliche E-Mail-Signatur zu übernehmen. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" am Dienstag berichtete, hatten zuvor Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Erzbistums eine rote Linie und den Hashtag "#SolidaritätMitFrauDahm" in ihre Signatur aufgenommen. Damit wollten sie demnach Unterstützung für Hildegard Dahm bekunden, der das Erzbistum nach einem Interview arbeitsrechtliche Konsequenzen gedroht hatte. "Mit dieser Signatur möchte ich zeigen, dass für mich eine rote Linie im Erzbistum Köln überschritten wurde", heißt es in einem Vorschlag für einen Standard-Begleittext.Es kann durchaus möglich sein, dass das Erzbistum solche Signaturen verbieten kann. Wir möchten daher auf erprobte Solidaritätsbekundungen aus der gewerkschaftlichen Praxis verweisen.
Auf Anfrage von katholisch.de am Dienstag verwies das Erzbistum auf die Dienst- und Geschäftsordnung des Generalvikariats. "Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 DGO müssen intern und extern verwendete E-Mail-Signaturen einem vorgegebenen Muster folgen und allein die Identität und Kontaktdaten des Absenders beinhalten." ...
So wäre es z.B. möglich, die "rote Linie" solidarisch durch ein entsprechendes Kleidungsstück zu symbolisieren. Ein roter Schal, ein rotes Hemd, roter Pullover - viele solche Kleidungsstücke finden sich in den Garderoben von vielen Mitarbeitenden. Und niemand kann den Mitarbeitenden verbieten, in entsprechender Kleidung zum Dienst zu erscheinen.
Meint jedenfalls
Erich Sczepanski
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