Montag, 28. Juni 2021

Eklat in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas

meldet katholisch.de in einem umfangreichen Bericht:
Konflikte um Flächentarif und Urlaubsrecht spalten Dienstnehmer und Dienstgeber
Eklat bei der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas kommt nicht zur Ruhe: Nach dem Abbruch einer Sitzung im April haben die Dienstgeber nun die ganze Sitzung gesprengt. Findet der Sozialverband einen Ausweg aus der Arbeitsrechts-Krise?
(Quelle und mehr: Katholisch.de)

Bereits in den letzten Sitzungen hatte es "geknirscht". Nach der Ablehnung eines tarifvertraglichen Mindestlohnes "Altenpflege" durch die Arbeitgeberseite (wir berichteten mehrfach) versuchte diese, Verschlechterungen im Bestand der AVR-Caritas durchzudrücken. Die deutlich artikulierte Abwehr der Mitarbeiterseite wurde von den Arbeitgebervertreten als "ungehörig" und "nicht akzeptable verbale Grenzüberschreitungen" bezeichnet.
Nach Versendung einer mit beiden Leitungsausschüssen abgestimmten Tagesordnung haben die Dienstgeber knapp 1 Woche vor Beginn der gemeinsamen Sitzung ihre Teilnahme abgesagt - um erklärte also die Arbeitgeberseite, gar nicht erst zur Sitzung kommen zu wollen: Link: Erklärung des Sprechers vom 18.06.2021
Diese Vorwürfe der verbalen Entgleisung weist die Dienstnehmerseite kategorisch zurück. Die Kritik an den Anträgen der DG insbesondere zum Urlaubsrecht bezog sich darauf, dass Mitarbeiter, besonders Langzeiterkrankte, extreme Nachteile befürchten müssen, wenn die Änderungen zum Urlaubsrecht so umgesetzt werden. Derartige Anträge zur Änderung der AVR drücken nicht unbedingt Wertschätzung für die Mitarbeiter aus, diese Haltung hat die Dienstnehmerseite in der letzten BK Sitzung deutlich klargemacht, nicht mehr und nicht weniger.
(Quelle: Infomail 7 aus 2021 von Mitgliedern der AK Caritas in NRW an die MAVen dort).

Wir waren bei der Auseinandersetzung nicht dabei - aber aus der Distanz besteht der Eindruck, Arbeitgeber der Caritas würden "Wohlverhalten" einfordern und die aufrührerische Ablehnung von Verschlechterungen mit Trotzreaktionen bestrafen. Wie lange? Bis die Arbeitnehmer wieder zum "kollektiven Betteln" (Zitat aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - BAG vom 10.06.1980 – 1 AZR 168/79) zurück kehren und um die huldvolle Gewährung von Gnadenakten etwa zur Erhöhung von Tariflöhnen bitten müssen?

"Partnerschaft auf Augenhöhe" schaut anders aus und muss auch mal "klare Worte" vertragen.
Wenn sich zwei Menschen nicht trauen, einander zu sagen, dass sie nicht mehr miteinander arbeiten können, bringt das Verdruss auf beiden Seiten. Statt klarer Worte werden dann unschöne Spiele aus der Trickkiste gezaubert. Das reicht von der Säge für den berühmten Stuhl über das Verteilen bitterer Pillen bis zur Opferrolle, die beide Seiten wechselnd einnehmen.
hat eine Fachanwältin für Arbeitsrecht richtig formuliert. Für klare Worte muss man aber miteinander reden und darf sich dem Gespräch nicht entziehen.

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