Dienstag, 1. Juni 2021

"Die Pflege verdient mehr" - Kommentar von ZEIT online zur Pflegereform

Die Politik will Tariflöhne in der Altenpflege erzwingen. Das ist gut, doch zu wenig, um den Pflegenotstand zu bekämpfen. Es braucht mehr als etwas bessere Löhne.


In diesen Tagen bereitet die große Koalition ein Gesetz vor, mit dem sie sagen will: Wir haben verstanden. Ein Gesetz, das Gesundheitsminister Jens Spahn und Arbeitsminister Hubertus Heil "Pflegereform" nennen. Doch weder gilt das Gesetz für die gesamte Pflege, noch ist es eine grundlegende Reform. Vielmehr soll es dafür sorgen, dass die Fachkräfte in der Altenpflege mehr verdienen. Doch ein Blick in den Entwurf zeigt: Sie hätten mehr verdient.
Ab September 2022 sollen demnach Pflegeheime und Pflegedienste nur noch dann eine Zulassung erhalten, wenn sie Tariflöhne zahlen. Das soll auch für bereits bestehende Betriebe gelten und dafür sorgen, dass Tarifverträge anerkannt oder neu verhandelt werden. Nachdem der bundesweit einheitliche Tarifvertrag ausgerechnet am Votum der Caritas gescheitert ist, ist das nun angekündigte Gesetz immerhin der zweitbeste Weg, um höhere Löhne zu erreichen. Denn: Rund die Hälfte der 1,2 Millionen Pflegefachkräfte in der deutschen Altenpflege wird nicht nach Tarif bezahlt. ...
Frage: was sind "Tariflöhne"? Immerhin wird auch der Lohn, den gewinnorientierte private Anbieter zahlen, als "Tariflohn" bezeichnet.
Die ZEIT schreibt dazu:
... ...
Um höhere Löhne in der Altenpflege zu erreichen, müssten alle Arbeitgeber bis September 2022 einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abschließen oder die gültigen regionalen Tariflöhne übernehmen, heißt es.
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also weitherin "regionales Tarifniveau", das in vielen Regionen durch die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGBs) der gewinnorientierten privaten Anbieter geprägt ist. Damit bleibt jederzeit die Möglichkeit, einzelvertraglich abweichende Regelungen zu vereinbaren - auch zu Lasten der Pflegenden (§ 305 b BGB). Insbesondere diese Regelung unterscheidet AGBs von Tarifverträgen (vgl. § 4 Abs. 3 TVG). Es muss im Gesetz klar gestellt werden: Allgemeine Geschäftsbedingungen können kein Tariflohn im Sinne dieses Gesetzes sein.

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