Samstag, 3. Juli 2021

Samstagsnotizen - Dinna Daussa ....

eine interessante Anmerkung von Prof. Dr. Sell zur Tarifsituation in Deutschland, die Sell jetzt in seinem Blog veröffentlicht hat:
Die einen sind drin und wollen mehr, die anderen sind draußen, wollen rein und würden mehr bekommen. Anmerkungen zur Zwei-Klassen-Tarifgesellschaft
1. Juli 2021 von Stefan Sell

Immer wieder wird allgemein diskutiert über die abnehmende Tarifbindung und über mögliche Wege, diese Entwicklung aufzuhalten und umzukehren (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Was könnte man machen gegen die abnehmende Tarifbindung? Zur möglichen Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen vom 30. Juni 2021). Aber hin und wieder sollte man auch ein paar Etagen runtersteigen, in die Niederungen der Prozesse, bei denen es ganz handfest um Auslagerungen mit dem Ziel der Tarifflucht, um unvollständige Tarifverträge und um den Kampf der Beschäftigten geht, an diesen Situationen etwas zu verändern.

Nehmen wir als Beispiel die Krankenhausbeschäftigten der Charité, Vivantes und den Tochterunternehmen in Berlin. ....
Es gibt also (nicht nur bei Kirchens) solche und solche - und dann noch die "Dritten Wege", die irgendwie und irgendwo dazwischen hängen - also "Allgemeine Geschäftsbedingungen", die auf unterschiedlichen Wegen entstehen.

Und dann gibt es noch die eigene, kirchliche Soziallehre. Die ist nach can. 1286 1° des universellen Gesetzbuches der katholischen Kirche (CIC) von allen kirchlichen Vermögensverwaltern genauestens zu beachten. Dort steht dann z.B. in "Mater et magistra" 97:
Offenkundig erleben die Arbeiterorganisationen (= Gewerkschaften) in unserer Zeit einen mächtigen Aufschwung und haben ganz allgemein auf nationaler und internationaler Ebene eine anerkannte Rechtsstellung. Sie treiben die Arbeiter nicht mehr in den Klassenkampf, sondern leiten sie zu sozialer Partnerschaft an. Dazu dienen vor allem die Gesamterbeitsverträge (= Tarifverträge) zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden. ....
und zur 75-Jahrfeier von "Rerum novarum" verstieg sich Papst Paul VI. am 22.5.1966 zur Aussage (5)
Die Kirche hat das Recht auf gewerkschaftlichen Zusammenschluß anerkannt, verteidigt und gefördert und dabei eine gewisse theoretische und historische Vorliebe für kooperative und bipolare Formen überwunden. ....
aber das war südlich der Alpen, und bis solche Erkenntnisse die Pässe des Hochgebirges überwinden, dauert es manchmal etwas - oder, anders rum: "Rom ist weit und der Papst noch weiter weg. Was schert's die deutsche Kirche, was ein alter Mann in Rom vor sich hinmurmelt".

"Dinna und Daussa" (Übersetzung hier) sind nicht nur zwei verschiedene Positionen, sondern auch völlig andere Sichtweisen.

1 Kommentar:

  1. Was erwartet Ihr? Ein römisches Strafverfahren gegen die deutschen Bischöfe? "In der Praxis der Rechtsprechung geht es vorwiegend um Missbrauch. Das liegt aber auch daran, dass andere Straftaten gar nicht erst in den Blick der kirchlichen Richter kommen. Ungehorsam gegen Weisungen des Heiligen Stuhls, kirchlicher Normen ... zum Beispiel sind auch strafbar, werden aber kaum geahndet." (Markus Graulich, Untersekretär im Päpstlichen Rat für Gesetzestexte" lt. "Herder Korrespondenz" 7/2021 S. 7 in einem Interview mit der "Welt")

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