Tariflich geregelte und einheitliche Studienbedingungen sind das Ziel von ver.di. Bereits im Januar 2020 konnten die Ausbildungs- und Studienbedingungen für die Studierenden in ausbildungs- integrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst im TVSöD tariflich geregelt werden. Hierbei wird eine Ausbildung mit einem Studium kombiniert und neben dem Ausbildungsabschluss auch ein Bachelor-Abschluss erreicht.
Seit der Tarifrunde 2020 gibt es nun auch eine Verhandlungszusage des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für Studierende in praxisintegrierten Studiengängen. Dabei soll sich an die Richtlinie des Bundes für dual Studierende angelehnt werden.
Bewegung bei den Hebammen
Bisher waren die Ausbildungsbedingungen der beruflichen, nun altrechtlichen Hebammenausbildung im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Allgemeiner Teil – und – Besonderer Teil Pflege – tarifiert. Durch das Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (HebG) ist diese Rechtsgrundlage für die neuen Studierenden nicht anwendbar. Benötigt wird daher zeitnah eine Neuregelung; ein Tarifvertrag für die Studierenden.
ver.di fordert:
- Zahlung eines angemessenen Stu- dienentgeltes
- Keinerlei Rückzahlungsverpflichtung gewährter Arbeitgeberleistungen aus dem Studium
- Anerkennung erworbener gleichwertiger Abschlüsse als Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiums
Bund und VKA haben diese Forderungen entgegengenommen. Konkrete Ergebnisse konnten nicht erzielt werden. Die Verhandlungen zu den Studienbedingungen der Hebammen werden nun am 25. August 2021 in Berlin fortgesetzt
Zögern bei den praxisintegrierten Studiengängen
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