Montag, 31. Mai 2021

Gesetzentwurf zur Entlohnung in der Altenpflege nur zweitbeste Lösung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vereinbarten Regelungen zur Entlohnung in der Altenpflege für einen Kompromiss mit vielen offenen Fragen. „Das ist die allenfalls die zweitbeste Lösung“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Sonntag. Ob und wie die jetzt vorgelegten Regelungen greifen, könne niemand mit Gewissheit sagen. „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist kein adäquater Ersatz für einen Tarifvertrag, dessen Erstreckung auf die gesamte Pflegebranche für hunderttausende Beschäftigte in der stationären und ambulanten Pflege bereits ab August dieses Jahres verlässlich deutlich höhere Löhne gebracht hätte“, ergänzte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die ursprünglich geplante Allgemeinverbindlichkeitserklärung war vor einigen Wochen am Widerstand der Caritas gescheitert.

Auf Druck von ver.di wird seither nach einer anderen Lösung gesucht: „Der Kompromiss ist zwar besser, als weiterhin ausschließlich auf Pflegemindestlöhne zu setzen“, so Bühler. Allerdings sei völlig offen, ob die vorgesehenen sehr komplexen Reglungen überhaupt auf breiter Front zu dem überfälligen Anstieg der Löhne führen. Dass erst bis Ende 2025 überprüft werden solle, ob überhaupt die erwünschte Wirkung erzielt werde, sei geradezu irrwitzig. „Das ist eine sehr lange Zeit, wenn es um die gesellschaftliche Rolle der Altenpflege und die Attraktivität dieses Berufsfelds geht“, betonte Bühler.

Hochproblematisch sei, dass es im geplanten Gesetz keinen Mechanismus gebe, der Gefälligkeitstarifverträge von Pseudogewerkschaften mit kommerziellen Pflegeanbietern ausschließe, damit diese die Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag erfüllten. „Es muss sichergestellt werden, dass die Bezugnahme ausschließlich auf relevante Flächentarifverträge erfolgt“, forderte ver.di-Chef Werneke: „In der bevorstehenden parlamentarischen Beratung und bei der Ausgestaltung der Umsetzungsrichtlinie müssen die entscheidenden Nachbesserungen eingearbeitet werden. Der Gesetzentwurf muss gegen die absehbaren Versuche der Umgehung von Schutzwirkungen durch die kommerziellen Pflegeanbieter wasserdicht gemacht werden.“

[Quelle: Ver.di-Pressemitteilung 30.5.2021]


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