Sonntag, 12. Februar 2017

Sonntagsnotizen: DGB begrüßt Bundesratsentscheidung zur Mitbestimmung & kleiner Rückblick auf das Ende eines langen Streiks

Der Bundesrat spricht sich für eine stärkere Mitbestimmung aus. Einen entsprechenden Entschließungsantrag von mehreren Bundesländern hat die Länderkammer heute angenommen. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann begrüßte den Beschluss ausdrücklich. Hoffmann sagte am Freitag in Berlin: "Ich freue mich über dieses Abstimmungsergebnis, besonders weil alle Parteien das unterstützt haben. Das ist ein wichtiges Signal für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit gibt es einen deutlichen Handlungsauftrag für die Bundesregierung, den mitbestimmungspolitischen Stillstand zu beenden. In Zeiten einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt müssen Mitbestimmungsgesetze und das Betriebsverfassungsgesetz dafür fit gemacht werden. Betriebsratswahlen dürfen nicht weiter verhindert werden."
Der Bundesrat fordert:

  • eine Anpassung des Arbeitnehmerbegriffs an die betriebliche Realität, da die Zahl "arbeitnehmerähnlicher Personen" stetig wächst.
  • Lücken im deutschen Mitbestimmungsrecht zu schließen, damit sich Kapitalgesellschaften nicht mehr der Unternehmensmitbestimmung entziehen können.

Gestellt haben den Antrag Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Mehr zum Entschließungsantrag: www.dgb.de/-/QHu
Quelle: DGB-Pressemitteilung vom 10.2.2017

Eine interessante Initiative zugunsten von Arbeitnehmern!
(Sofern sie nicht bei den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden beschäftigt sind.)

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Ende eines langen Streiks


In diesen Tagen jährt sich zum 60. mal das Ende des längstens Arbeitskampfes in der Bundesrepublik, bei dem in Schleswig-Holstein die Beschäftigten der Metallindustrie für folgende Forderungen

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für gewerbliche Arbeiter für die Dauer von sechs Wochen, also praktisch die Gleichstellung mit den Angestellten
  • Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes von 7.50 DM täglich und
  • Verlängerung des Urlaubs auf 18 Tage, für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 24 Tage
eingetreten sind und mit diesem Streik Entwicklungen eingeleitet und weitergeführt haben, die schließlich im Bundesurlaubsgesetz von 1963 und im Lohnfortzahlungsgesetz von 1969 gemündet sind. 

Bei uns Kirchen und Caritas vergißt man ja leicht, dass Arbeitnehmerrechte nicht vom Himmel gefallen sind oder gesetzlich schon immer durch generöse Politiker und Parteien, die gelegentlich Unterstützung durch Lobbying benötigen, durchgesetzt wurden und werden, sondern dass sich die wesentlichen Errungenschaften der Beschäftigten dem Kampf von Arbeitnehmern verdanken, die sich in Gewerkschaften organisiert haben und für ihre Rechte und Interessen eingetreten sind. 

Der 3. Weg kommt in der Geschichte der Gewerkschaftsbewegung nicht vor.

Tolle Karikaturen zu dieser interessanten Geschichte finden sich hier: 


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