Wenn das BAG dem EuGH folgt, würden auch DRK-Schwestern z.B. den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes unterliegen.
Unabhängig von der Gerichtsentscheidung: nach einer Meldung der tz vom 2. Februar droht Teilen der Rotkreuz-Schwesternschaft die Insolvenz.
Insolvenz drohtQuelle: https://www.tz.de/bayern/rotkreuz-schwesternschaft-in-coburg-laufen-mitglieder-weg-drohende-insolvenz-7355838.html
Rotkreuz-Schwesternschaft laufen die Mitglieder weg
Coburg - Rund 500 Mitglieder haben die Coburger Schwesternschaft des Roten Kreuzes verlassen - für einen Arbeitsvertrag mit einer Klinik. Jetzt droht dem Verein die Insolvenz.
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Hinter dem Fall steckt ein Konflikt zwischen einem traditionellen Modell - und dem aktuellen Schutz für Arbeitskräfte.
Der größte Geschäftsbereich der SW Coburg besteht darin, zum Beispiel Kliniken gegen Entgelt Fachkräfte zu leihen. Hauptabnehmer war das öffentlich getragene Klinikum Coburg, das rund 500 der dort tätigen Schwestern zum 1. Januar 2017 aber fest anstellte. Dadurch fehlen dem Verein die Einnahmen, die das Entgelt brachte, und die Mitgliedsbeiträge der Betroffenen.
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Anlass dafür war laut Bovelet eine Gesetzesänderung in Deutschland, die am 1. April in Kraft tritt. Dadurch dürfen Leiharbeiter höchstens 18 Monate einem Betrieb geliehen werden. Danach müssen sie übernommen werden, wenn sie dort weiter arbeiten sollen.
... Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte im November denn auch, dass Vereinsmitglieder wie die Rotkreuzschwestern Leiharbeiter nach EU-Richtlinie sind, sofern sie in den EU-Ländern aufgrund ihrer tatsächlichen Arbeit geschützt sind (Az C-216/15). Das prüft für Deutschland derzeit das Bundesarbeitsgericht (BAG), am 21. Februar will es entscheiden (Az 1 ABR 62/12).
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