Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die zuständigen kirchlichen Gremien selbstverständlich Wert darauf legen, bei arbeitsrechtlichen Gesetzesvorhaben angehört zu werden, auch wenn sie selber nicht betroffen sind, im Gegenzug lasse man den säkularen Staat bei den eigenen arbeitsrechtlichen Regelungen natürlich nicht hineinreden.
Die Kunst bestehe darin, die Definitionshoheit darüber zu behalten, was eigenen Angelegenheiten sind.
Vorletztes Gerücht
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