Die Saarbrücker Zeitung berichtete hierzu gestern über "Neue Töne im Streit um mehr Klinikpersonal". Sowohl die Ministerin für Gesundheit als auch die Saarländische Krankenhaus-Gesellschaft (SKG) senden Signale, dass sie nach einer Lösung suchen.

Auch Beschäftigte aus konfessionellen Krankenhäusern werden aufgerufen sich zu beteiligen. Selbstverständlich gilt nach derzeitiger Rechtslage das Streikrecht auch für Arbeitnehmer*innen in Krankenhäusern in katholischer oder evangelischer Trägerschaft.
Nachzulesen in "Auf ein Wort" an die Kolleginnen in christlichen Häusern. ("Auf ein Wort" als pdf)
Hier der Aufruf und Informationen zur Situation im Saarland:
ver.di-Bezirk Saar Trier: Pflegestreik Saar
Oh - wenn man die Fundstellen in der pdf nachliest, dann ergibt sich, dass die Kirchen den Gewerkschaften nichts verbieten können, denn die Gewerkschaften sind weder durch Taufe noch sonstwie zu Mitgliedern der Kirche geworden
AntwortenLöschenMan soll übrigens die Gewerkschaften nicht unterschätzen: wer, wenn nicht die Gewerkschaften haben dafür gesorgt, dass das Streikverbot nicht in die 10 Gebote aufgenommen wurde?
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