Freitag, 13. Januar 2017

Neue Arbeitsstättenverordnung endlich in Kraft

Das war eine schwere Geburt. Die novellierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist am 2.12.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Tag darauf in Kraft getreten. Zur Erinnerung: Der nach jahrelanger Fachdiskussion gemeinsam mit den Sozialpartnern abgestimmte Entwurf hatte bereits Ende 2014 den Bundesrat passiert, als er plötzlich auf Druck der Arbeitgeber gestoppt wurde. Die Arbeitgeberverbände, obwohl selber beteiligt, sprachen damals von einem bürokratischen „Absurdistan“, um die überfälligen Verbesserungen des Arbeitsschutzes zu blockieren.

Mehr dazu in unserer sopoaktuell Nr. 253 mit weiteren Verweisen


ver.di B und B bietet dazu in Bayern etwas an:

29.03. in München
https://www.verdi-bub.de/seminare/seminarfinder/seminardetail/1800-1703291/
11.10. in Nürnberg
https://www.verdi-bub.de/seminare/seminarfinder/seminardetail/1806-1710112/





Die Arbeitsstättenverordnung dient dem Wohl der Beschäftigten im Betrieb - und ist damit auch im Interesse der Arbeitgeber, die Wert auf gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen.

Papst Franziskus ‏@Pontifex_de "twitterte" am 9. Jan.:
Es kann keinen wahren Frieden geben, wenn jeder immer und nur sein eigenes gutes Recht einfordert und auf das Wohl der anderen nicht achtet.

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