Montag, 9. Januar 2017

Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in den Tarifrunden 2015-2016 - Update 9. Januar 2017

Die für den Caritasbereich einschlägigen öD-Tarifrunden 2015/2016 (insbesondere TVöD-VKA und MB-TV) wurden im letzten Jahr abgeschlossen und sind in Tarifverträgen niedergelegt. Die Übertragung dieser Ergebnisse auf den Caritasbereich, folgt Mustern, die sich inzwischen etabliert haben.

Nach dem letzten Update vom 1. Dezember ist nichts Nennenswertes passiert hat es im Dezember noch eine kleine Jahresend-Rallye der Kommissionssitzunen gegeben.

Tarifeinigung zwischen Marburger Bund und VKA vom 19.10.2016


- lineare Gehaltsteigerung
- zum 1.9.2016 um 2,3 %
- zum 1.9.2017 um 2,0 %
- zum 1.5.2018 um 0,7 %
- die Stundenentgelte werden entsrpechend dieser Steigerungen erhöht.
Laufzeit: 31.12.2018.

Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hat sich am 8. Dezember 2016 mit diesem Tarifabschluss befasst und ist zu keinem Ergebnis gekommen. Davor hat allerdings schon die Regionalkommission NRW die Beschlüsse am 28. Oktober 2016 für ihren Bereich übernommen und damit demonstriert, was die Bandbreiten auch bedeuten können: während für die meisten Berufsgruppen die Bandbreiten regional bevorzugt nach unten weisen, gehen die Bandbreiten für manche Gruppen dann nach oben.

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst vom 29. April 2016:

Hier ist die Situation nicht ganz einfach darzustellen: 
Die Bundeskommission der Caritas hatte (siehe unten) am 16. Juni 2016 dieses Tarifergebnis für ihren Bereich mit den entsprechenden Abweichungen übernommen. Inzwischen hatten alle Regionalkommissonen den Beschluss der Bundeskommission vom 16. Juni 2016 auf den Tagesordnungen ihrer Sitzungen.

Ergebnisse zu diesem Beschluss gab es mit Ausnahme der Region Ost wie folgt:

- am 22. Juni 2016 in der Region Nord
- am 5. Juli 2016 in der Region NRW
- am 7. Juli 2016 in der Region Bawü
- am 13. Juli 2016 in der Region Bayern
- am 31. August 2016 in der Region Mitte

Die Regionen haben jeweils die Erhöhung, wie vom BK-Beschluss vorgegeben, um 2,4 % zum 1.7.2016 (statt wie im öD zum 1.3.2016) vorgenommen.

Weitere Beschlüsse sollten von einer Verständigung über eine neue Entgeltordnung auf Ebene der Bundeskommission abhängig gemacht werden. 

Die Sitzung der Bundeskommission hat am 8. Dezember 2016 entsprechende Beschlüsse gefasst.
Für die Beschäftigten der Anlagen 31 und 32 wurde eine neue am TVöD orientierte Entgeltordnung beschlossen. Beschäftigte werden zum 1. Januar 2017 aus der bisherigen Kr-Zuordnungstabelle in eine neue P-Tabelle („P“ für „Pflege“) übergeleitet.
Weiter wurde beschlossen, die Werte der Bundesmittelwerttabellen zum 1.1.2017 um 2,35 % anzuheben.


Für die Beschäftigten, die nach Anlagen 31 und 32 der Arbeitsvertragsrichtlinien in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) vergütet werden – Krankenpflege, stationäre Altenpflege und ambulante Altenpflege – wurde jeweils eine neue Entgeltordnung beschlossen.
Zum 1.1.2017 werden die Werte in den Bundesmittelwerttabellen um 2,35 Prozent angehoben. Dies betrifft die Beschäftigten, die nach Anlagen 2, 2b, 31, 32 und 33 eingruppiert sind.
Für die Beschäftigten in der neuen Entgeltgruppe P4 (Pflege, bisher Vergütungsgruppe Kr3a) wurden die Werte in den Bundesmittelwerte um  3,85 % angehoben. (Mit diesem Beschluss liegen die Werte für die Pflegehilfskräfte damit unter denen des TVöD!)
(Nicht gelungen ist bislang auch die Überleitung und Neufassung der Entgeltordnung für die "alten Anlagen 2 usw., diese soll im Laufe des Jahres 2017 erfolgen.)

RK-Sitzungen nach der BK-Sitzung vom 9. Dezember hatten folgende Ergebnisse:

- Region Bayern 14.12.2016: der BK-Beschluss zur Entgeltordnung für den Bereich Pflege und die damit verbundenen Erhöhungen musste nicht übernommen werden, weil er durch den Beschluss vom 13. Juli 2016 automatisch galt. Zur Anlage 30 (Ärzte) wurde nichts beschlossen.
- Region Mitte 14./15.12.2016 :In der Region Mitte wurde der BK-Beschluss vom 8. Dezember 2016 "eins zu eins" übernommen. Auch hier gelten dann die Neuregelungen für den den Pflegebereich und die mit der Neuregelung verknüpfte 2. Stufe der Tariferhöhung. Für die Anlage 30 (Ärzte) ist die Region Mitte dem Vorbild von NRW gefolgt und hat ohne entsprechende BK-Vorlage die Tariferhöhung des MB zum 1. September 2016 übernommen.
- Region NRW 16.12.2016: Wie in Bayern gilt der "2. Schritt" des BK-Beschlusses vom 16. Juni 2016 automatisch. Zur Anlage 30 waren der Beschluss bereits am 26. Oktober erfolgt.
- Region Ost 16.12.0216: Nach 2 erfolglosen Versuchen gab es einen Beschluss mit (gegenüber dem BK-Beschluss) noch einmal weiter verzögerten Erhöhungen im 1. Schritt zum 1.1.2017 um 2,4 % und zum 1.9.2017 um weitere 2,35 % mit der dann zu diesem Zeitpunkt in Kraft tretenden neuen Entgeltordnung. Gleichzeitig wurden Erhöhungen beschlossen, mit denen eine Annäherung von Ost und West fortgeführt werden soll. (1.1.2017 0,5 %; 1.1.2018: 1 %) Auch die Ärzte wurden in der Region Ost ohne BK-Vorlage tarifiert: die Erhöhungen erfolgen in der Höhe wie beim MB, bei den Erhöhungszeiten abweichend: 1.3.2017 statt 1.9.2016 um 2,3 %; 1.10.2017 statt 1.9.2017 um weitere 2 % und 1.5.2018 nun gleichziehend mit der Vorlage um weitere 0,7 %. In der Anlage 30 ist dann zu diesem Zeitpunkt die Ost-West-Angleichung erreicht.
- Region Bawü 22.12.2017: Der BK-Beschluss vom 8. Dezember 2016 wurde unverändert übernommen. Entfallen sind zum 31.12.2016 auch die Schlechterstellungen der unteren Vergütungsgruppen im Bereich der Pflege in der Anlage 3b, die befristet waren. Für die Ärzte wurde, wie in NRW und Mitte der MB-Beschluss übernommen.




Hier noch einmal unser Vergleich 2./3. Weg im Zeitraum zwischen April 2016 und November 2016:

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Tarifrunde TVöD 2016

  • 29. April 2016 - Einigung:
  • Erklärungsfrist 31. Mai 2015/Zustimmungsquote 78 %
  • Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 01.03.2016 bis 28.02.2018 (2 Jahre)
  • Lineare Gehaltserhöhung in 2 Stufen: 1.03.2016: +2,4% - 01.02.2017: +2,35%
  • Auszubildende: 01.03.2016: +35 € - 01.02.2017: +30 €
  • Neue Entgeltordnung zum 1.1.2017 (wird mit 1,7 % beziffert, die hälftig von Arbeitgebern und Beschäftigten durch weitere Regelungen kompensiert werden)
  • zahlreiche weitere Vereinbarungen...

Caritas-Bundeskommission (16. Juni 2016):

  • Erhöhung der mittleren Werte insbesondere der Anlagen 3, 3a, 31, 32 und 33 zu den AVR um 2,4 % ab 1.6.2016
  • Zum 1. Januar 2017 soll es eine weitere Entgelterhöhung in Höhe von 2,35 Prozent geben (abhängig vom Beschluss einer neuen Entgeltordnung)
  • Die Vergütung für Auszubildende erhöht sich ab dem 1. Juni 2016 um 35 Euro, ab dem 1. Januar 2017 um weitere 30 Euro. Praktikanten bekommen die gleiche prozentuale Erhöhung ihrer Vergütung wie die anderen Mitarbeiter.
  • Altersvorsorge bie der KZVK: Erhöhung der Beiträge, an denen sich künftig auch die Beschäftigten beteiligen sollen.
    Die Beteiligung an den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung der KZVK von zunächst 0,05 Prozent wird ab Geltung eines Übernahmebeschlusses der Vergütungserhöhung vom 1. Juni 
    2016 durch die jeweilige Regionalkommission eingeführt.
  • Die neue Entgeltordnung soll von der BK im Dezember beschlossen werden. Dazu hat die BK eine Steuerungs- und zwei Arbeitsgruppen eingerichtet. Abhängig vom Beschluss zur Entgeltordnung sind die zweite Entgelterhöhung zum 1. Januar 2017 von 2,35 Prozent und die weitere Beteiligung der Beschäftigten an den KZVK-Beiträgen. Diese bereits von einigen Beschäftigten zu leistende Eigenbeteiligung wird so- lange ausgesetzt, bis die neue Entgeltordnung wirksam wird. 
    Diese Beschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der expliziten Übernahme durch die Regionalkommissionen.

Regionalkommission Nord 

   Sitzung 22. Juni 2016

  • Erhöhungen:
    Mitarbeiter:
    - 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016
    - 2,35 % Erhöhung ab 1.7.2017
    Praktikanten
    - 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016
    - 2,35 % Erhöhung ab 1.1.2017
    Auszubildende
    - 35 € ab 1.6.2016
    - 30 € ab 1.1.2017
  • Der zweiter Erhöhungsschritt erfolgt abweichend von den BK-Beschlüssen zum 1.7.2017;
    dieser ist abhängig vom Beschluss der neuen Entgeltordnung.

Regionalkommission Ost 

   Sitzung 30. Juni 2016: kein Ergebnis

   Sitzung 29. September 2016: kein Ergebnis (neuer Versuch geplant 15./16.12.2016)


Regionalkommission NRW 

   Sitzung 5. Juli 2016
  • Erhöhungen:
    Mitarbeiter und Praktikanten
    - 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016
    - 2,35 % Erhöhung ab 1.1.2017
    Auszubildende
    - 35 € ab 1.6.2016
    - 30 € ab 1.1.2017
  • Der Zeitpunkt des zweiten Erhöhungsschritts ist abhängig vom Beschluss der neuen Entgeltordnung.

Regionalkommission Baden-Württemberg 

   Sitzung 7. Juli 2016
  • Erhöhungen:
    Mitarbeiter und Praktikanten
    - 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016
    - 2,35 % Erhöhung ab 1.1.2017
    Auszubildende
    - 35 € ab 1.6.2016
    - 30 € ab 1.1.2017
  • Der Zeitpunkt des zweiten Erhöhungsschritts ist abhängig vom Beschluss der neuen Entgeltordnung.

Regionalkommission Bayern #


   Sitzung 13. Juli 2016

  • Erhöhungen:
    Mitarbeiter und Praktikanten
    - 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016
    - 2,35 % Erhöhung ab 1.1.2017
    Auszubildende
    - 35 € ab 1.6.2016
    - 30 € ab 1.1.2017
  • Der Zeitpunkt des zweiten Erhöhungsschritts ist abhängig vom Beschluss der neuen Entgeltordnung.

Regionalkommission Mitte

   Sitzung 31. August 2016
  • Erhöhungen:Mitarbeiter und Praktikanten- 2,40 % Erhöhung ab 1.6.2016
    - 2,35 % Erhöhung ab 1.1.2017
    Auszubildende- 35 € ab 1.6.2016- 30 € ab 1.1.2017Der Zeitpunkt des zweiten Erhöhungsschritts ist abhängig vom Beschluss der neuen Entgeltordnung.

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Tarifrunde Sozial und Erziehungsdienst 2015

Abschluß SuE im öffentlichen Dienst: 30.9.2015

  • Erklärungsfrist: 29. Oktober 2015/Zustimmungsquote 57,2 % (bei Ver.di)
  • Geltung ab 1. Juli 2015
  • Laufzeit: Mindestlaufzeit 30. Juli 2020

Caritas Bundeskommission (10. Dezember 2015):

Der Abschluss im TVöD/SuE vom  30.9.2015 wird in wesentlichen Teilen übernommen. Die Erhöhung der Tabellen erfolgt mit einer halbjährigen Verzögerung. (Eine Tarifrunde 2015 gibt es also eigentlich nicht)
(Wenn man den Dienstgebern folgt - durchschnittlich 3,5 % Steigerung! - bedeutet das im Ergebnis eine Schlechterstellung der Caritasmitarbeiter von 21 % einer Monatsvergütung).
Die 6 Regionen haben inzwischen  (seit 30.3.2016) den Bundesbeschluss in allen Regionen übernommen, in den Regionen Nord und Ost mit deutlichen weiteren Verzögerungen.


Realisierung des Bundesbeschlusses vom 10. Dezember 2015 durch die Umsetzung in den Regionalkommissionen

RK Baden-Württemberg: 

RK-Beschluss am "wertgleiche" Übernahme am 11. Dezember 2015: die Auszahlung erfolgt ab Mai 2016, die Monate Januar bis April werden in den Monaten Mai bis August nachgezahlt. Genauere Einzelheiten wurden am 20.1. 2016 festgelegt.
RK Baden-Württemberg am 20. Januar 2016: "Konkretisierung" des RK-Beschlusses vom 10. Dezember 2015

RK Bayern: 
RK Beschluss am 14. Januar 2016: Beschluss er Bundeskommission "eins zu eins". Einzelne redaktionelle TVöD-Nachbesserungen werden im Fall der entsprechenden Beschlussfassung der Bundeskommission im März 2016 automatisch übernommen.

RK Mitte:


RK Nordrhein-Westfalen:

RK-Beschluss am 14. Januar 2016: Beschluss der Bundeskommission vom 10. Dezember 2014 "eins zu eins". Redaktionelle TVöD-Nachbesserungen müssen für den Fall der entsprechenden Beschlussfassung der Bundeskommission im März 2016 eigens beschlossen werden.

RK Ost:

Die RK Ost hat am 28. Januar 2016 einen Beschluss gefasst: Die Tariferhöhungen gibt es erst ab 1. August. Die Tabellenwerte im Osten werden mit den bisherigen Prozentabständen zum Westen entsprechend angepasst. [Beschlusstext

Bislang bestätigt sich auch in der SuE-Tarifrunde 2015 der Trend der Tarifrunden 2012-2015: bis auf wenige Ausnahmen erfolgen die Übernahmen der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes mit systematischen zeitlichen Verzögerungen, die für die Caritas-Beschäftigten in aller Regel reale Lohnverluste gegenüber dem TVöD-System bedeuten.In der aktuellen SuE-Tarifrunde gibt es hinsichtlich der zeitlichen Verzögerung gegenüber dem TVöD keine Ausnahme: die obere Grenze wird inzwischen von der Bundeskommission definiert. Über die Kraft, besser als die Bundeskommission abzuschliessen verfügt keine Regionalkommission. Die obere Bandbreite hat offensichtlich nur kosmetischen Charakter.

Der Überblick über die Tarifrunden 2012-2015 findet sich hier:
 caritas-verdi.blogspot: Der Stand der Dinge - Dezember 2015

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